Beschluss des deutschen EEG-Osterpakets – Die Anerkennung des überragenden öffentlichen Interesses für die Wasserkraft bleibt sowie die Aufrechterhaltung des Förderrahmens im EEG 2023
Deutschland bekennt sich endlich zur großen Bedeutung der Kleinwasserkraft! Am 8. Juli wurde das sogenannte EEG Osterpaket beschlossen. Damit werden die Weichen für den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland gestellt. Viele Wochen mussten die BefürworterInnen erneuerbarer Energien um die Kleinwasserkraft bangen, da durch plötzliche Änderungen im Gesetzesentwurf starke Einschränkungen vorgesehen waren.
Durch das große Engagement vieler zukunftsorientierter, umwelt- und klimabewusster Einzelpersonen sowie Organisationen und Verbänden unterschiedlichster Bereiche können wir weiterhin auf diesen wichtigen Baustein für die Energiewende zählen.
Wir bedanken uns bei allen UnterstützerInnen für ihren Weitblick!
Die offizielle Nachricht des Bundestages sowie den Gesetzentwurf finden sie unter folgendem Link:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-de-energie-902620
Hier gelangen Sie zur PM des BDW. In dieser wird zusammenfassend beschrieben was im Osterpaket für die Kleinwasserkraft in Deutschland beschlossen wurde. Mit dieser Beschlussfassung im Bundesrat wird das Osterpaket im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens verabschiedet. Es geht dann aber zunächst zur beihilferechtlichen Prüfung durch die EU-Kommission nach Brüssel. Erst nach dieser Prüfung und Freigabe durch die EU-Kommission kann das Gesetz in Kraft treten, vermutlich wird dies nicht vor dem 1.1.2023 sein.
Mit den Beschlüssen des Osterpakets ist uns durch vielfältige politische Aktivitäten und großes Engagement aller Beteiligten gelungen, das so wichtige überragende öffentliche Interesse auch für die Wasserkraft zu verankern und den bestehenden Förderrahmen für die sogen. „kleine“ Wasserkraft zu erhalten. Darüber hinaus wird mit der Ankündigung einer wissenschaftlichen Potenzialanalyse für die Wasserkraft aber auch ein klares Signal gesetzt, dass die Wasserkraft zur Erreichung der Ausbauziele der Erneuerbaren bis 2030 leisten soll.
Nach den im Gesetzentwurf zunächst vorgesehenen massiven Verschlechterungen für die Wasserkraft ist das vorliegende Ergebnis ein maximaler Erfolg, den wir nur gemeinsam und im Schulterschluss der Interessen haben erreichen können. Wir bedanken uns ganz herzlich bei allen daran Beteiligten für das großartige Engagement!
Wir werden Sie weiterhin auf dem laufenden halten.
Jetzt heißt es aber erst einmal durchatmen und anstoßen auf das Ergebnis für welches viele von uns in den letzten Wochen unermüdlich gekämpft haben.
ENERGYWATCHGROUP (EWG), Juni 2022
Kurzstudie zur Relevanz von Bioenergie und Kleinwasserkraft
Neue EWG-Studie: Teile der Bundesregierung planen die Abschaffung einheimischer erneuerbarer Energien in Höhe von bis zu 50 % der russischen Energieversorgung
Bioenergie und Kleinwasserkraft stehen derzeit unter enormem politischen Druck und sind teilweise sogar in ihrer Existenz bedroht. Sie erzeugen jedoch bereits Energie in Höhe von bis zu 51 % der Energieversorgung Russlands und ihr Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft. Das zeigt die neueste EWG- Studie , die am 29. Juni 2022 veröffentlicht wurde. Biogasanlagen und Kleinwasserkraft sind damit nicht nur für ein erneuerbares Energiesystem, sondern auch für die Energieunabhängigkeit von Russland unersetzlich. Lange Zeit als „Nischentechnologien“ verharmlost, enthält unter anderem der aktuelle Regierungsentwurf der deutschen Bundesregierung „Osterpaket“ weitere Verschlechterungen der Rahmenbedingungen, die teilweise einer Abschaffung gleichkommen.
„Die Studie offenbart die Absurdität der aktuellen Debatte um die Reduzierung von Bioenergie und Wasserkraft. Einerseits sollen zuverlässige und systemdienliche heimische erneuerbare Energien gedrosselt werden. Andererseits ist die Bundesregierung sehr bemüht, mit einer fossilen Diversifizierungsstrategie russische Energie durch fossile Energie aus anderen Ländern zu ersetzen und damit neue geopolitische Verwerfungen und eine weitere Überhitzung der Erde in Kauf zu nehmen“, sagt Hans-Josef Fell, Präsident der die Energy Watch Group. Relevanz von Bioenergie und Wasserkraft für ein erneuerbares Energiesystem Bereits heute leisten Bioenergie und Kleinwasserkraft einen wesentlichen Beitrag zur deutschen Energieversorgung. Für ein nachhaltiges erneuerbares Energiesystem, das überwiegend auf Sonne und Wind basiert, sind sie jedoch unverzichtbar
„Durch ihre Zuverlässigkeit auch in dunklen Winterperioden vermeiden Bioenergie und Kleinwasserkraft die kostspielige Bereitstellung und Nutzung gespeicherter Energie, z.B. in Form von grünem Wasserstoff, und reduzieren den Netzausbaubedarf. Beim Übergang zu einem nachhaltigen Energiesystem wirken diese Technologien daher kostensenkend. Die Studie zeigt, dass allein der aktuell diskutierte Ausstieg aus der Kleinwasserkraft bis 1000 kW installierter Leistung einen Verlust von bis zu 2,8 Milliarden Euro jährlich bedeuten würde“, sagt Dr. Thure Traber, Autor der Modellrechnungen der Studie. Keine Energieunabhängigkeit von Russland ohne „kleine Erneuerbare“
Die Studie zeigt, dass die von der deutschen Ampelkoalition geplante Reduzierung der Nutzung von Bioenergie und Kleinwasserkraft die notwendige Unabhängigkeit von russischen Energielieferungen erheblich erschweren, wenn nicht gar unmöglich machen würde. Ein weiterer massiver Anstieg der Energiepreise wäre die Folge. Anstelle der aktuellen Diskussionen um ein Verbot dieser Technologien – vor allem von Naturschutzverbänden angeheizt – brauchen wir endlich geeignete politische Rahmenbedingungen für deren naturverträglichen Ausbau. Laden Sie die Studie hier herunter .
Gemeinsame Verbändeerklärung zum EEG 2023
Nutzen Sie die Erklärung, um Abgeordnete und andere Politiker- und EntscheiderInnen in Ihrem Wahlkreis zu informieren!
Die AWK ist eine von fast 40 Unterzeichnerinnen, die sich in einer gemeinsamen Verbändeerklärung gegen die geplanten Änderungen im EEG 2023 aussprechen.
Die Erklärung mit dem Titel „Keine Diskriminierung der regenerativen Wasserkraftanlagen im EEG 2023“ dient der sachlichen Klarstellung der Hintergründe zu Wasserkraft und Naturschutz und begründet, warum hier eine Diskriminierung vorliegt.
Kurzfassung Keine Diskriminierung der regenerativen Wasserkraftanlagen im EEG 2023
Langfassung: Keine Diskriminierung der regenerativen Wasserkraftanlagen im EEG 2023
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1.600 Wasserkraftanlagen sollen in Baden-Württemberg mittelfristig durch das Osterpaket abgeschafft werden.
Beitrag der Landesschau BW zur Wasserkraft: BEITRAG
ab 3 min 20 sec
Öffentliches Interesse jede kWh zählt – EEG-Förderung auch für Kleinwasserkraft – @BMUV @BMWK
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Am 6. April wurde das EEG Osterpaket vom Kabinett beschlossen. Im Vorfeld wurde den Verbänden die Möglichkeit gegeben, den Entwurf zu kommentieren. Die Stellungnahme der AWK finden Sie hier.
Der Entwurf, der letztendlich im Kabinett abgestimmt wurde, war jedoch ein anderer und beinhaltet nun auch die Abschaffung der Förderung von Wasserkraftanlagen < 500 kW. Dies betrifft etwa 90% aller Wasserkraftanlagen in Deutschland. (BT Drucksache 162-22)
Dies ist grob fahrlässig, betrachtet man die aktuelle weltpolitische Lage und die Aussage der Regierung, dass jetzt „jede kWh zählt“.
Der Kabinettsbeschluss wird am 5. Mai im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates behandelt. Auch die Fraktionen werden sich im Mai zum Kabinettsbeschluss austauschen und am 7. Juli finden die zweite und dritte Lesung des Gesetzes im Bundestag statt, bevor es zur Entscheidung des Parlaments kommt. Am 8. Juli wird das Gesetz dem Bundesrat vorgelegt.
Die AWK ist von Beginn an aktiv und führt Gespräche mit PolitikerInnen, um Ihnen die wirklichen Hintergründe zur Wasserkraft zu vermitteln. Häufig ist hier das Wissen gar nicht vorhanden, und einseitig gefärbte Meinungen werden vertreten.
Hier finden Sie Textbausteine als Vorlage für ein Anschreiben an PolitikerInnen. Nutzen Sie Teile dieser Vorlage und schicken Sie es an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises. Gerade jetzt ist es wichtig, Aufklärungsarbeit zu betreiben.
Auch die Plattform Erneuerbare Energien hat ein Schreiben an die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker sowie weitere Abgeordnete versandt.
Die AWK steht in engem Austausch mit den anderen Wasserkraft-Landesverbänden und dem Bundesverband. Somit agiert die Wasserkraftszene geschlossen und koordiniert. Auch mit dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BdEW) und Bundesverband Erneuerbare Energien e.V. (BEE) stehen wir in Austausch.
Hier können Sie die Pressekonferenz des Wasserkraftverbandes Mitteldeutschland zum Thema Osterpaket sehen:
Pressekonferenz
Hier können Sie den Aktivitäten auf Twitter folgen!
Lesen Sie hier diverse Medienberichte zum Thema EEG Osterpaket und zur Wasserkraft:
https://www.zeit.de/news/2022-04/22/kritik-an-wegfall-von-wasserkraft-foerderung-reisst-nicht-ab
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/kritik-an-wegfall-wasserkraftfoerderung-101.html
https://www.sueddeutsche.de/wissen/osterpaket-wasserkraft-foerderung-eeg-1.5563615
Und hören Sie den Beitrag im Deutschlandfunk: https://www.deutschlandfunk.de/streit-um-kleine-wasserkraftwerke-dlf-1a44c6a0-100.html
Im Text hinterlegte Dokumente:
- Verbändeerklärung: Keine Diskrimierung der Wasserkraft EEG 2023 lang
- Verbändeerklärung: Keine Diskrimierung der Wasserkraft EEG 2023 kurz
- BT Drucksache Kabinettsbeschluss
- Textbausteine als Vorlage für ein Anschreiben an PolitikerInnen
- Anschreiben PolitikerInnen – REA Schaefer
- Brief MdL Plattform EE BW
- Brief UM Plattform EE BW