WASSERKRAFT Regional. Ökologisch. Gut.

Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V.

Zweck der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V. (AWK BW) ist es, die Interessen der Wasserkraftwerksbetreiber zu vertreten und die Mitglieder beim Um-, Aus- und Neubau ihrer Wasserkraftanlagen in Fragen des Wasser- und Energierechts, der Energiewirtschaft und sonstigen einschlägigen Fragen zu unterstützen und zu vertreten.

Die AWK BW übernimmt übergeordnete Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien, Behörden und Energieversorgungsunternehmen. Gleichzeitig werden die Interessen der Mitglieder durch Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren vertreten. Darüber hinaus werden gemeinsame Tagungen zu relevanten Themen durchgeführt.

Die AWK BW hat 470 Mitglieder. Die Mitglieder sind meist mittelständische Unternehmen, die Mühlen, Sägewerke, Industriebetriebe oder auch nur Kleinwasserkraftwerke zur Erzeugung von elektrischer Energie betreiben. Weitere Mitglieder kommen aus dem Bereich der eigenstromerzeugenden Kommunen, der kleinen privaten Energieversorgungsunternehmen, den Zulieferern oder interessierten und fördernden Einzelpersonen.

Die Länderarbeitsgemeinschaften der Kleinwasserkraft in Deutschland vertreten bundesweit ca. 4.800 Einzelmitglieder mit rund 7.500 Anlagen bis 5.000 kW Leistung. Die Jahreserzeugung liegt bei 1.700.000.000 kWh (1,7 TWh). Die Ausbauleistung beträgt 280 MW.

Satzung_AWK_BW_2021