WASSERKRAFT Regional. Ökologisch. Gut.

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Gemeinsam bewirken wir mehr!

Als Ziel der AWK BW und aller Länderarbeitsgemeinschaften steht an erster Stelle der Wille und die Zielsetzung, die Stromerzeugung aus Wasserkraft zu unterstützen und zu fördern, um diese umweltfreundliche Energie im Bestand zu sichern und nach Möglichkeit zu vergrößern.

Dieses Ziel deckt sich mit dem Willen der Bundesregierung, aller Parteien und der EU, wonach die erneuerbaren Energien mit Vorrang zu fördern und auszubauen sind.

Unsere Tätigkeit – Ihre Vorteile

  • Wir vertreten die Interessen der Kleinwasserkraft in Europa, im Bund und in den Ländern.
  • Wir beraten und vermitteln, weitestgehend in ehrenamtlicher Tätigkeit, in technischen, juristischen und wirtschaftlichen Belangen.
  • Wir informieren unsere Mitglieder und die Öffentlichkeit laufend und aktuell durch Rundschreiben, Veranstaltungen, Aufsätze in Fachzeitschriften, Fachreferate und durch eine umfangreiche Pressearbeit.
  • Wir gewähren neben Einzelberatungen auch Unterstützung bei Gutachten, Verfahren und Prozessen, die für die Gemeinschaft aller Mitglieder von Interesse sind.
  • Wir vertreten die Interessen der Kleinwasserkraft in gesetzlichen Anhörungsverfahren und erarbeiten Stellungnahmen.
  • Wir fordern die Anerkennung der vermiedenen „sozialen Kosten“, wie Klima-, Natur-, Gesundheits-, Gebäudeschäden, zugunsten der Wasserkraft.
  • Wir fordern die Bezuschussung ökologischer Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten. Die finanziellen Mittel müssen aufgestockt werden – ein bundesweites Investitionsförderprogramm muss geschaffen werden.
  • Wir treten ein für ein entbürokratisiertes und vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Die Vorteile der schadstofffreien Energieerzeugung müssen, wie von der Regierung gefordert, stärker berücksichtigt werden.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Restwassermengen, Fischaufstiegen, Kanurutschen, Unterhaltsmaßnahmen, Ausgleichmaßnahmen, Rechengutentsorgung etc. in vernünftigem Rahmen nachvollziehbar sind, damit Betriebe nicht willkürlich gefährdet werden.
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechtssituation bei Änderungen von Wasserkraftanlagen und Erneuerung der Bewilligung nicht verschlechtert wird. Altrechte müssen erhalten bleiben. Mindestlaufzeiten von 60 Jahren sollten als Bewilligung festgeschrieben werden.

Je mehr Mitglieder ein Verband hat, desto mehr kann er für seine Mitglieder erreichen. Deshalb möchten wir alle Nichtmitglieder und Förderer bitten, sich jetzt ihrer Arbeitsgemeinschaft in den Bundesländern anzuschließen. Nur dann ist es möglich, das bisher Erreichte zu erhalten und in Zukunft noch mehr für die Wasserkraft zu erreichen.

Der Mitgliedsbeitrag ist trotz der vielen Vorteile äußerst gering und auch steuerlich voll abzugsfähig. Seine Höhe bemisst sich an den jeweiligen Betriebsverhältnissen des Mitgliedes. Die Beitragsordnung ist in der Beitrittserklärung aufgeführt.

Zur Anmeldung drucken Sie das Formular der Beitrittserklärung aus und senden Sie es bitte an die AWK BW. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Beitrittserklärung