WASSERKRAFT Regional. Ökologisch. Gut.

Schattenmühle und Schwarze Säge – Ist die Zerstörung noch aufzuhalten

Mittlerweile berichteten TV, Radio und Presse über die Schwarze Säge

Seit mehr als 400 Jahren existiert die Nutzung der Wasserkraft an der Schwarzen Säge am Schwarzenbächle im Lindauer Tal bei Görwihl. Die erste Genehmigung stammt aus dem Jahr 1595. Im Lehensbrief der Abt Kaspar vom Kloster St. Blasien wurde die Genehmigung erteilt. Die Abtei St. Blasien war zu dieser Zeit eine große und bedeutende Herrschaft unter dem Krummstab mit allen Privilegien eines souveränen Reichsfürsten. Die Genehmigung ist ebenfalls im Badischen Wasserkraftkataster Heft Nr. 6 von 1927 und in einem Dokument vom Landratsamt Säckingen von 1950 bestätigt. Darüber hinaus ist die Wasserkraftanlage im aktuellen Energie-Atlas des Umweltministeriums Baden-Württemberg enthalten.

Im Jahr 2015 erwarb der Elektromeister Richard Eschbach mit seiner Frau Leonore die Schwarze Säge. Mit viel Engagement haben Sie das ehemalige Haus der Sägewerksbesitzer und auch das Haus in welchem gesägt wurde saniert. Die Wasserkraftanlage selbst, mittlerweile auch denkmalgeschützt, ist in Ihrer Form einzigartig. Die Durchströmturbine von Ossberger wurde damals mit vier Kammern hergestellt. Selbst dem Hersteller ist auf Nachfrage keine Wasserkraftanlage mit dieser Bauart bekannt. Um das ehemalige Sägewerk betreiben zu können wurde eine Wehranlage mit anschließendem Klotzweiher hergestellt. Der gesamte Klotzweiher ist aus Naturmaterialien, lediglich die Abgrenzung zum Schwarzenbächle wurde mit einer Mauer und Holz hergestellt. Vom Klotzweiher führt eine unterirdische Leitung das Wasser über ein Wasserschloss zur Ossberger Turbine. Der Leitung ist ein Feinrechen vorgeschaltet. Der Klotzweiher ist in Summe ca. 200 Meter lang und in der Mitte ca. 3,5 Meter breit.

Mit dem Kauf der Schwarzen Säge stand im Notarvertrag und allen voran gegangenen Verträgen der Vorbesitzer wie folgt: “Zu den verkauften Grundstücken gehören Wassernutzungsrechte, die eingetragen sind im Badischen Wasserkraftkataster, Heft Nr. 6.“ Bei Vertragsabschluss gab es keine Aufklärung, dass das Land Baden-Württemberg ein Vorkaufsrecht hat.

Das Vorkaufsrecht kam erst später ans Tageslicht. Das Land macht somit von seinem Vorkaufsrecht über die Gewässeroberfläche des Klotzweihers Gebrauch. Nun hat Vermögen und Bau des Landes Baden-Württemberg das Vorkaufsrecht vollzogen und im Auftrag vom Referat 56 der Naturschutzbehörde des Regierungspräsidium Freiburg, den Abriss des 70cm hohen Holzwehrs und des darunter im Bachbett liegenden Sohlepflasters mit ca. 30-50 cm beauftragt. Dadurch werden von dem 200 Meter langen Klotzweiher 100 Meter verlanden und die restlichen 100 Meter wird sich nur noch ein kleines Bachbett entwickeln. Schätzungsweise verschwindet durch die geplante Maßnahme eine Wasseroberfläche in der Größe eines Fußballfeldes. An der Wasseroberfläche wurde von einem Biologen die blaue Azurjungfern gesichtet, eine seltene Libellenart welche auf der roten Liste steht, die dann wieder verschwinden würde wie noch viel mehr an Fauna und Flora. Ferner verschwindet auch eine Ruhe- und Erholungszone, welche im Sommer als schöner Aufenthalt für Naherholende, genutzt wird.

Im Sommer 2019 wurde eine Waldschneise zwischen Kreisstraße und Schwarzenbächle gemacht, um die Veränderungen an der Wehranlage und dem Schwarzenbächle durch zu führen, wohlbemerkt befindet sich die Wehranlage in einem Naturschutzgebiet. Frau MdL Hartmann-Müller und Herr MdB Felix Schreiner bemühten sich bei Vermögen und Bau letzten Jahres um einen sofortigen Stopp der Maßnahme. Auch die Tatsache, dass die gesamte Wasserkraftanlage mit Kanal als Kulturdenkmal nach §2 DSchG – BuK eingetragen ist, spielt hier keine Rolle. Zur Anlage selbst wurden vom Landesdenkmalamt interessante Recherchen durchgeführt.

Noch für diesen Monat sind die Baumaßnahmen zum Rückbau der Wehranlage und der Zerstörung des Klotzweihers der Gesamtanlage Schwarzen Säge geplant. Gleichfalls wäre dann auch kein Schaubetrieb der Schwarzen Säge mehr möglich.

Das Regierungspräsidium (RP) Freiburg fordert nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie die Wiederherstellung des natürlichen Bachlaufs. Nach Aussage des RP ist dies nur umsetzbar wenn der Klotzweiher verschwindet.

Der Eigentümer Richard Eschbach hat dem RP vorgeschlagen die ökologische Durchgängigkeit an der Wehranlage wieder herzustellen. Dies ist auch ohne Probleme mit dem Erhalt des Klotzweihers möglich. Die Mindestwasserproblematik stellt sich hier ja nicht denn Richard Eschbach möchte die Wasserkraftanlage nicht weiter betreiben sondern die Gesamtanlage, als Kulturdenkmal sowie die Idylle die sich an dieser Stelle in den letzten 400 Jahren gebildet hat, erhalten.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert keinen Rückbau von Wehranlagen sondern die Herstellung eines guten ökologischen Zustandes. Dieser Forderung kann ohne Probleme mit Erhalt der Gesamtsituation umgesetzt werden.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

TV, Radio und Presse über die Schwarze Säge: