Am 22.07.2026 wurden die Stellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung des BMWE zum Referentenentwurf zur Novellierung der Erneuerbare-Energien-Gesetz 2027 vom 17.07.2026 vom Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke und der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg fristgerecht eingereicht.
Informationswebinar zum EEG 2027 nach Beschluss des Gesetzes für Wasserkraftbetreiber geplant
Nach der Verabschiedung des EEG 2027 wird der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) ein Webinar anbieten, in dem die wesentlichen Änderungen des neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes mit besonderem Fokus auf die Wasserkraft vorgestellt werden.
Im Rahmen der Veranstaltung werden die Auswirkungen der gesetzlichen Neuerungen auf Wasserkraftanlagen erläutert und offene Fragen der Betreiber beantwortet. Als Referent ist Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht beziehungsweise ein Mitglied seines Teams vorgesehen.
Das Webinar ist derzeit für Ende Oktober bzw. Anfang November 2026 geplant. Sobald der genaue Termin feststeht, informieren wir Sie über unsere Homepage und unseren Newsletter.
BDW und AWK BW beziehen Stellung zum EEG 2027
In den Stellungnahmen macht der BDW und die AWK deutlich, dass die Wasserkraft weit mehr leistet als die reine Stromerzeugung: Sie trägt als grundlastfähige, flexible und dezentrale Energiequelle wesentlich zur Versorgungssicherheit, Netzstabilität und Krisenresilienz bei und übernimmt damit wichtige Systemdienstleistungen für das Energiesystem.
Um diese Leistungen langfristig zu sichern, fordern wir Verbände unter anderem die Einführung einer neuen Vergütungsklasse für Anlagen bis 100 kW, eine Anpassung der Vergütungssätze an die gestiegenen Investitions- und Betriebskosten, die Berücksichtigung von Systemdienstleistungen im EEG sowie bessere Anreize für die Modernisierung und Ertüchtigung bestehender Wasserkraftanlagen. Darüber hinaus sprechen sich die Verbände ausdrücklich für die Streichung der Degression aus, da bei der Wasserkraft aufgrund ihrer ausgereiften Technik keine weiteren Kostensenkungen zu erwarten sind, die Bau- und Modernisierungskosten jedoch kontinuierlich steigen.
Mit den Vorschlägen möchten die Verbände die Rahmenbedingungen so weiterentwickeln, dass die Wasserkraft auch künftig einen verlässlichen Beitrag zur Energiewende, zur Versorgungssicherheit und zum klimafreundlichen Umbau des Energiesystems leisten kann.
Die vollständigen Stellungnahmen stehen nachfolgend zum Download bereit.
Stellungnahme BDW vom 22.07.2026
Stellungnahme AWK, als Ergänzung zur Stellungnahme des BDW, vom 22.07.2026
BDW-Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung des BMWE zum Referentenentwurf zur Novellierung des EEG 2027 vom 17.07.2026
Stand April 2026
Hier finden Sie die Empfehlungen des BDW und der Landesverbände zur EEG-Novelle 2027 im Bereich Wasserkraft!
Nutzen Sie Ihre politischen Kontakte und machen Sie auf die aktuellen Herausforderungen sowie den notwendigen Handlungsbedarf aufmerksam. Die Geschäftsstelle der AWK BW unterstützt Sie dabei gerne.
Pressemitteilung
Berlin, 23. April 2026: Der aktuelle Referentenentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2027) aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) führt in der Branche der kleinen Wasserkraft zu erheblicher Verunsicherung. Die vorgesehene Abschaffung der Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kW würde insbesondere kleine Wasserkraftanlagen sowie weitere dezentrale Erzeugungsformen spürbar treffen.
Dabei basiert die 25-kW-Schwelle auf einer pauschalen Größenabgrenzung, die technologieunabhängig angewendet wird. Eine alleinige Betrachtung der installierten Leistung (kW) greift jedoch zu kurz, da sie die tatsächliche Stromerzeugung und Systemwirkung nur unzureichend abbildet. Für die Bewertung der energiewirtschaftlichen Relevanz ist vielmehr die erzeugte Jahresarbeit (kWh) entscheidend. Gerade kontinuierlich einspeisende Technologien wie die Wasserkraft leisten durch ihre 24/7-Verfügbarkeit eine dauerhaft systemstabilisierende Stromerzeugung mit hohen Volllaststunden.
„Es ist enttäuschend, dass der Förderstopp für kleine Wasserkraftanlagen unverändert in den Referentenentwurf übernommen wurde“, erklärt Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke.
In der öffentlichen Wahrnehmung und politischen Debatte ist bislang kaum angekommen, dass von der Regelung bundesweit mehr als 50 Prozent der rund 7.300 Wasserkraftanlagen betroffen wären. Diese Anlagen leisten mit durchschnittlich rund 5.000 Volllaststunden einen besonders verlässlichen, planbaren und systemdienlichen Beitrag zur Stromversorgung.
Kleine Wasserkraft ist damit kein Nischensegment, sondern ein tragender Baustein eines resilienten, dezentralen und erneuerbaren Energiesystems. Sie stabilisiert Netze unmittelbar vor Ort, reduziert den Bedarf an Netzausbau und erhöht gleichzeitig Versorgungssicherheit und Krisenfestigkeit des Gesamtsystems – zentrale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Energiewende. Dieser systemdienliche Mehrwert ist volkswirtschaftlich eindeutig relevant, wird im aktuellen Förderdesign jedoch nicht angemessen berücksichtigt.
Gerade in Zeiten zunehmender Unsicherheiten im Energiesystem leisten kleine, dezentrale Wasserkraftanlagen einen wichtigen Beitrag zur Krisenvorsorge. Sie sind lokal verankert, technisch robust und liefern auch unter anspruchsvollen Rahmenbedingungen kontinuierlich erneuerbaren Strom.
Die Abschaffung der Einspeisevergütung nimmt den betroffenen Anlagenbetreibern zudem jede wirtschaftliche Perspektive für Modernisierung, Reaktivierung oder Neubau in dieser Leistungsklasse. Damit droht langfristig eine schleichende Stilllegung eines bedeutenden Teils einer seit Jahrzehnten bestehenden Energie-Infrastruktur.
„Wenn das BMWE es ernst meint mit mehr Versorgungssicherheit, Resilienz und Bezahlbarkeit der Energiewende, dann darf die kleine Wasserkraft nicht aus dem EEG herausgenommen werden“, so Lang weiter. „Was wir brauchen, ist nicht weniger, sondern mehr systemdienliche Wasserkraft.“
Der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V. fordert daher, den vorgesehenen Förderstopp für Anlagen unter 25 kW aus dem Gesetzentwurf zu streichen und stattdessen den systemdienlichen Beitrag der Wasserkraft ausdrücklich anzuerkennen und gezielt zu stärken.
Pressekontakt
Dr. Helge Beyer
Geschäftsführer BDW e.V.
EUREF-Campus 16, 10829 Berlin
Tel.: +49 (0)30 278 794 30
helge.beyer@wasserkraft-deutschland.de
