WASSERKRAFT Regional. Ökologisch. Gut.

OLG Stuttgart bestätigt Ordnungsgemäßheit

OLG Stuttgart bestätigt Ordnungsgemäßheit einer Bescheinigung eines Umweltgutachters gemäß § 23 EEG 2009

Zusammenfassung des Urteils von REA Siegmund Schäfer

Wie bekannt ist, verweigern die Netzbetreiber in Baden-Württemberg seit Mitte 2018 in vielen Fällen die Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung gemäß § 23 EEG 2009, die auf einer Bescheinigung eines Umweltgutachters beruhen, der eine wesentliche ökologische Verbesserung an der Anlage bestätigt hat.

Zwischenzeitlich gibt es hierzu eine erhebliche Zahl von gerichtlich anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

Nunmehr liegt eine erste Entscheidung eines Berufungsgerichts vor. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 05.02.2021 bestätigt, dass die Bescheinigung des Umweltgutachters, der eine wesentliche ökologische Verbesserung durch die erstmalige Einrichtung einer gesicherten Mindestwasserabgabe bestätigt hat, den gesetzlichen Vorgaben entsprochen hat.

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