WASSERKRAFT Regional. Ökologisch. Gut.

Nutzen und Kosten im Vergleich

Nutzen und Kosten des Wasserkraftstroms im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung

21.11.2005

Nutzen:

Konventionelle Energieerzeugung schädigt über Umwandlungsprodukte, Abgase und Reststoffe unsere Natur im gesamten organischen und anorganischen Bereich erheblich. Dadurch wird langfristig auch das Umfeld des Menschen geschädigt, und dessen weitere Existenz gefährdet.

Deshalb setzen alle fortschrittlichen Energieversorgungskonzepte neben dem großen Einsparungspotential vor allem auf schadlose erneuerbare Energien, die aus dezentral gelegenen Kleinanlagen eine umweltfreundliche, sozial verträgliche, verbrauchernahe Stromversorgung aus heimischen Quellen sicherstellen. Hier stellt die Wasserkraft derzeit das weitaus größte Potential.

Strom aus Wasserkraft ist eine unerschöpfliche, saubere, heimische Energie, die mit der Natur im Einklang steht und zudem bei der Einsparung umweltschädlicher Energien einen hohen Beitrag leistet.

Die Energienutzung des Wassers ist die umweltfreundlichste Art der Energieerzeugung überhaupt, seit Jahrhunderten bewährt und danach ohne Folgeschäden für die Umwelt. Wasserkraftwerke fügen sich nahtlos in die Landschaft ein, sie verbrauchen nichts und stören auch den Naturhaushalt nicht. Durch die Staustufen von Laufwasserkraftwerken wird die weitere Erosion von Flusssohlen verhindert, die Hochwassergefahr vermindert, der Grundwasserspiegel positiv beeinflusst, Feuchtbiotope erhalten bzw. neu geschaffen, sowie der Erhalt der Flora und Fauna in der Flusslandschaft durch Vergrößerung der Lebensräume und ihrer Vielfalt begünstigt.

Bei der Stromerzeugung mit Wasserkraft werden keine fossilen Primärenergieträger verbraucht, sondern es wird die normale klimatische Wirkung der Sonnenenergie in Form von Lageenergieausnutzung des Regenwassers , von der Schöpfung dem Menschen auf natürliche Art zur Verfügung gestellt, auf umweltschonendste Weise genutzt. Die mit thermischen Kraftwerken verbundenen Folgebelastungen in Form von ökologischen Schäden und volkswirtschaftlichen Kosten entstehen bei der Wasserkraft gerade nicht, sondern entlasten in diesem Bereich die Umwelt.

Gerade die Meldungen der letzten Zeit über das unaufhaltbare Waldsterben, die Versauerung der Gewässer, die Veränderung des Klimas mit seinen für Mensch und Natur katastrophalen Folgen, die Inakzeptanz der Kernenergie, und die Endlichkeit fossiler Energieträger fordern zwingend den verstärkten Einsatz der heimischen Wasserkräfte.

Deshalb sollte das große, bisher ungenutzte Wasserkraftpotential verstärkt zur Stromerzeugung ausgenutzt werden. Die meisten Landesregierungen haben über entsprechende Erlässe geregelt, dass mittels einer Verbesserung der wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, der Festlegung der Restwassermengen und der Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren der Ausbau der Wasserkraftnutzung beschleunigt werden soll.

Auch die EU fordert in einer Richtlinie den Abbau administrativer Hemmnisse bei der Genehmigung von erneuerbaren Energien.

Leider hat dies aber noch nicht zu dem gewünschten Neuausbau der heimischen Wasserkräfte geführt, da oftmals durch „gruppenegoistische“ Pseudo-Naturschützer in falsch interpretierter Verantwortung unüberwindbare Barrieren aufgebaut werden. Dazu gehören leider auch polemisierende Veröffentlichungen z.B. des Landesnaturschutzverbandes, oder von gewissen Ortsgruppen des BUND, wobei sich aber andere Verbände des BUND, von Greenpeace etc. wiederum durchaus positiv aussprechen.

Es ist dementsprechend öfters festzustellen, dass Naturschützer und Umweltschützer in derselben Angelegenheit entgegengesetzte Meinungen vertreten.

Die staatlichen und privaten „Bedenkenträger“, also Fachbehörden und Verbände, behaupten oftmals schlicht und einfach „nachhaltige Beeinträchtigungen“ und folgern daraus scheinbar die zwangsläufige Ablehnung. Eine seriöse Beweisführung über die behaupteten Beeinträchtigungen gibt es in den allermeisten Fällen nicht. Die Pauschalbehauptungen werden oftmals als Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis dargestellt, und damit ist die Sache ablehnend gelaufen. Wird durch aufwendige Gutachten dann das Gegenteil bewiesen, werden oftmals neue Bedenken anderer Art herbeigezaubert, welche wiederum zu neuem Gutachtenzwang führen können.

Aber diese Probleme hat nicht nur die Wasserkraft, sondern auch die Windenergie (Landschaftsästhetik, Vogelschutz, Schattenwurf, Lärmprobleme etc.), die Solarenergie (Erntefaktor, Flächenverbrauch, Wirkungsgrade etc.), und die Biomasse (Waldnutzung, Monokulturen, Pyrotechnik etc).

Das Problem liegt tatsächlich darin, dass einerseits praktisch alle Parteien erneuerbare Energien fordern, andererseits aber parallel hierzu seit Jahren ständig restriktivere Gesetze auf dem Umweltsektor verabschiedet werden, welche die Zulassung erneuerbarer Energien immer weiter erschweren und sogar ausschließen.

Eine Neuanlage im Außenbereich ist seit 1997 nach dem Baurecht zwar privilegiert, aber unter Anwendung geltender Naturschutzrechte des Bundes und der Länder vom Grundsatz her nur schwer genehmigungsfähig und wird als „Eingriff“ meist abgelehnt. Das Naturschutzrecht (Biotopschutz) setzt also weiterhin äußerst restriktiv an, und blockiert viele Initiativen.

Gerne wird bei der Ablehnungsbegründung auch nach dem St. Florians-Prinzip gearbeitet: Die Küstenländer verniedlichen den Nutzen der Windenergie, und befürworten den Ausbau der Wasserkräfte in den Bergregionen. Diese wiederum polemisieren, dass die Windkraftnutzung im Norden wirkungsvoller sei, als hierzulande „den letzten Bach auszubauen“.

Eine Genehmigung ist somit generell nur als Ausnahme- oder Sondergenehmigung möglich, und dies auch nur dann, wenn die Genehmigungsbehörde und deren Fachabteilungen bereit sind, die positiven Wirkungen der Nutzung erneuerbarer Energien stärker als die Ablehnungsforderungen zu gewichten. Wenn hier keine Änderung eintritt, dann wird das zusätzlich nutzbare Potential immer nur in einem bescheidenen Rahmen bleiben, so wie die Stromwirtschaft, die eigentlich ja keine erneuerbaren Energien will, dies immer beschwörend behauptet.

Damit die Zulassung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aber nicht von der persönlichen Einstellung der Planungs- und Genehmigungsbehörden abhängt, müssten Kriterien gefunden werden, die bei Einhaltung bestimmter Vorraussetzungen zwingend zu einer Gestattung führen müssen.

Es geht hierbei nicht darum, den Natur- und Landschaftsschutz zu schwächen; dessen Belange sollen nicht generell ausgeblendet werden. Vielmehr geht es darum, zumindest eine Parität zwischen der Nutzung erneuerbarer Energien und den Belangen des Naturschutzes herzustellen, damit die „Erneuerbaren“ nicht generell abgewiesen werden können, sondern auch im Genehmigungsverfahren eine echte Chance bekommen. Hierzu muss gesagt werden, dass jede Baumaßnahme, Tätigkeit und Verrichtung des Menschen eine Veränderung bewirkt und damit letztlich als Eingriff bewertet werden kann. Ausschlaggebend ist aber, ob dieser Eingriff in der Natur zu Schäden oder negativen Folgen führt, und auch, wie diese politisch bewertet werden. Auch der Nutzen einer Maßnahme für den Menschen und für das Klima, und somit letztlich zum Schutz der gesamten Schöpfung muss entsprechend gewichtet werden.

Bei der Wasserkraftnutzung treten aber nachgewiesenermaßen keine gravierenden Schäden im Naturhaushalt auf, meist werden sogar neue zusätzliche Biotope und Lebensräume geschaffen. Laufwasserkraftwerke sind deshalb immer ökologisch verträglich.

Auch an Orten, welche Naturbelassen bleiben, kommen Auswirkungen mit wesentlichen Eingriffen durch die Natur selbst vor, wie z.B. Sturmschäden, Naturkatastrophen, Überschwemmungen usw. Trotzdem erhöht und entwickelt sich auch dort eine einzigartige Artenvielfalt. Auch Klimaänderungen wie die Eiszeit haben der Natur nichts anhaben können. Die Entwicklung der Natur geht evolutionär weiter.

Die regenerativen Erzeugungsanlagen sind Anteile dieser evolutionären Phase, da sie einem geschlossenen Kreislaufsystem zuzuordnen sind, das global betrachtet entropieneutral ist, und das System insoweit nicht gestört wird.

Kernenergie und fossile Verbrennung erhöhen die Entropie und vergeuden Ressourcen, wobei durch Emissionen langfristig erhebliche Schäden an Mensch und Natur entstehen. Energien, welche in Milliarden Jahren Erdgeschichte angespart wurden, werden in erdgeschichtlich sehr kurzen Zeiträumen, wenigen Jahrhunderten, freigesetzt. Dies sind revolutionäre Zugänge zum Naturhaushalt, welche die Natur nicht heilen kann!

Daraus leite ich ab:

  • Wasserkraftnutzung ist umweltfreundlich
  • Wasserkraft nutzt die Natur, ohne sie zu zerstören
  • Wasserkraft vermeidet anteilig Schäden durch Großkraftwerke
  • Wasserkraftnutzung ist ein wichtiger, öffentlicher Belang
  • Wasserkraftnutzung muss deshalb vorrangig befürwortet werden

Hierdurch ergibt sich, dass die Nutzung der regenerativen Wasserkräfte (und auch der anderen Regenerativen) aus gesamtökologischer Sicht durchaus positiv zu bewerten ist, und auch nach Expertenmeinung aus den Umweltschutzverbänden unstrittig dem Wohl der Allgemeinheit dient (Die Experten widersprechen sich da übrigens öfters, was darauf hindeutet, dass von der Gegnerseite viele Behauptungen aufgestellt werden, welche wissenschaftlich nicht nachvollziehbar sind). Denn es kann nicht der Natur dienen bzw. der Allgemeinheit helfen, wenn der letzte Baum in unseren Bergen aufgrund der Schadstoffemissionen aus Verbrennungskraftwerken abstirbt und die Gewässer unter dem drohenden CO2-Hitzeschirm austrocknen. Und wie sollen wir dann unseren Energiebedarf der Zukunft decken, wenn die fossilen Brennstoffe zur Neige gehen? Allein mit Sparmaßnahmen kommen wir nicht zurecht, wir brauchen auch noch eine Erzeugung.

Bei Erfüllung der aus einer sehr eingeschränkten Betrachtungsweise resultierenden und überzogenen Forderungen der Gegner dieser Regenerativen wäre in Süddeutschland die Nutzung der Wasserkraft, und in Norddeutschland die Nutzung der Windkraft künftighin generell ausgeschlossen. Damit wäre beispielsweise allein in Baden Württemberg ein verfügbares Potential von über 4 Mrd. kwh/a verloren, und das derzeitig genutzte Potential ginge um weitere 3 Mrd. kwh/a zurück.

Der Ersatz dieser schadstofffreien und umweltfreundlichen Energie durch Wärmekraftwerke würde z.B. in Baden Württemberg zu einem zusätzlichen Ausstoß von über 7 Mrd. kg CO2 alljährlich führen, verbunden mit den weiteren Schadstoffen Stickoxide, Schwefelverbindungen, Gifte, Stäube, sowie die Aufheizung der Gewässer durch Kühltürme.

Dadurch würde sich das bereits drohende Risiko der Klimakatastrophe mit Ihren Folgen des Waldsterbens, der Versauerung der Gewässer und der Vergiftung aller Lebensformen exorbitant erhöhen.

Bei Berücksichtigung des Energiebedarfs der exponentiell wachsenden Weltbevölkerung wird die Fortsetzung der seitherigen Energiepolitik kurzfristig in eine verheerende Sackgasse führen.

Deshalb gibt es keine Alternativen, wir müssen die regenerativen Energien konsequent akzeptieren, auch wenn einzelne Gruppen darin gruppenegoistisch Nachteile vermuten.

Die Wasserkraftnutzung ist eine umweltgerechte, sanfte Energieform der Zukunft und sollte vorangebracht werden, um ihren Anteil an der Netto-Stromerzeugung der Bundesrepublik von derzeitig 5% auf mindestens 10% zu erhöhen. Durch diesen umweltverträglichen Ausbau um weitere 11 Mrd. kwh/a könnten jährlich etwa 3,85 Mrd. ltr. Erdöl oder 5,0 Mio. to Steinkohle an fossilen Rohstoffen eingespart werden.

Wenn man bedenkt, dass jede fossil erzeugte kwh Strom neben den weiteren Schadstoffen Stickoxide, Schwefelverbindungen, Giften und Stäuben zwangsläufig 1 kg CO2 und 2 kwh Abwärme (Wirkungsgrad 33%) miterzeugt, könnte durch den Ausbau dieses Bundesdeutschen Potentials eine jährliche Minderbelastung von 11 Mio. tons CO2 und 22 Mrd. kwh Abwärme pro Jahr zugunsten unseres Klimas und zur Eindämmung des Waldsterbens erreicht werden.

Folgende Vergleichsrechnung bringt die ökologische Bedeutung der Wasserkraft auf einen weiteren Punkt: Jede durch Wasserkraft installierte KW bringt eine elektrische Arbeit von jährlich ca. 5.500 kwh und vermindert damit einen CO2-Ausstoß von 5,5 Tonnen CO2. Ein Hektar Wald absorbiert im Jahr 5,4 Tonnen CO2. Das bedeutet, dass ein KW durch Wasserkraft installierte Leistung im Hinblick auf die CO2-Absorption einen Hektar Wald ersetzt.

Damit würde dem Mensch und der Natur ein weitaus größerer Dienst erwiesen, als durch radikale und gruppenegoistische Verhinderung des Ausbaus der regenerativen Energieträger unter dem Deckmäntelchen des Naturschutzes, ohne bessere Alternativen aufzeigen zu können.