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Europäischer Green Deal

Den Green Deal ins Fließen bringen

Der Rahmen für den Kampf gegen den Klimawandel ist politisch gesetzt. Ob die richtigen Hebel gewählt wurden, um die Ziele zu erreichen, steht noch in den Sternen.

Am 14. Juli stellte die Europäische Kommission ihr Gesetzespaket für den „European Green Deal“ öffentlich vor. In den Medien wird der Green Deal als „Mammutaufgabe“ mit „ehrgeizigen Zielen“ und als bedeutender Wendepunkt in der EU-Klimapolitik und dem Kampf gegen den Klimawandel bewertet.

Ein Tätigwerden für den Schutz unseres Planeten steht seit Jahrzehnten auf den politischen       Agenden – durch den Green Deal liegt das europaweite Bekenntnis dazu nun vor. Jedoch weist die Direktorin des Europäischen Verbands Erneuerbarer Energien (EREF), Dr. Dörte Fouquet, darauf hin, dass die Ziele wenig ambitioniert formuliert seien und dies auf massive Lobbying Tätigkeiten der fossilen und nuklearen Industrien zurückzuführen sei, die den Status Quo so lange wie möglich aufrechterhalten möchten.

Und wie die konkrete Umsetzung dieses komplexen rechtlichen Gebildes aussehen kann, wird sich in den nächsten Monaten und Jahren zeigen. Viele Akteure werden daran beteiligt sein: PolitikerInnen und Verwaltungsangestellte aller Ebenen, Wirtschaft und private Stakeholder müssen sich nun mit dem Gesetzespaket auseinandersetzen und innerhalb ihres Handlungsradius‘ Möglichkeiten für die Umsetzung der Maßnahmen schaffen. Dabei ist vieles nicht immer eindeutig und teilweise stehen Ziele des Green Deal miteinander im Konflikt. Für diese Konfliktbereiche gilt es gemeinsam mit den betroffenen Akteuren an Lösungen zu arbeiten, um zu einer guten Umsetzungspraxis zu gelangen.

Eines dieser Konfliktfelder ist z.B. der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Forderung nach mehr Naturschutz. Es besteht die Gefahr, dass sich widersprechende Zielformulierungen im Green Deal die Gestaltung einer CO2 freien Zukunft lähmen oder gar blockieren. Beispielhaft sei hier der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien auf 40 % (derzeit 19 %) sowie eine strengere Naturschutzgesetzgebung genannt. Dies betrifft Windenergieanlagen und Vogelschutz, Biogasanlagen und Landwirtschaft bzw. Insektenschutz, sowie die Wasserkraft und den Fischschutz. Dass hier Möglichkeiten für Lösungen bestehen, die sowohl dem Klima- als auch dem Naturschutz gerecht werden, zeigt die Praxis. Eine Vielzahl an Kleinwasserkraftanlagen in Baden-Württemberg wurde von den BetreiberInnen in den letzten Jahren mit Fischaufstiegs- und -abstiegshilfen versehen, die den Tieren je nach Lebenszyklus die Wanderung ermöglichen. Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke (AWK) e.V., Dr. Axel Berg, betont die Bedeutung der Wasserkraft im Kontext des Green Deal: „Die Kleinwasserkraft ist seit Jahrhunderten eine tragende Säule der CO2 freien Energieerzeugung. Nun gilt es, sie klug in den Strommix der Zukunft einzubetten“.

Die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg (AWK e.V.) vertritt seit 1968 die Interessen der KleinwasserkraftbetreiberInnen. Ihre etwa 500 Mitglieder sind Privatpersonen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kommunale Betriebe. Die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V. übt keine eigenwirtschaftliche Tätigkeit aus.

Download der Pressemitteilung: Pressemitteilung GreenDeal

Kontakt

Julia Neff (Geschäftsführerin)
Email: julia.neff@wasserkraft.org
Tel: 07456 26 40 460