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Einführung des Marktstammdatenregisters

Das Marktstammdatenregister nimmt zum 1. Juli 2017 seinen Betrieb auf und wird von der Bundesnetzagentur als online-basierte Datenbank geführt. Es ersetzt damit das bisherige Anlagenregister. Anders als das Anlagenregister soll das Marktstammdatenregister nicht nur neu in Betrieb genommene Erzeugungsanlagen, sondern auch EEG-Bestandsanlagen erfassen. Zu diesem Zweck werden zum einen die bisher bei der Bundesnetzagentur registrierten Bestandsdaten in das neue Register überführt. Zum anderen sieht es für Betreiber von Bestandsanlagen eine Pflicht zur Nachmeldung ihrer EEG-Anlagen vor. Es besteht eine großzügige Übergangsfrist von zwei Jahren, d.h. bis zum 30.06.2019, innerhalb derer die Nachmeldung der noch fehlenden Daten vorzunehmen ist. Trotz dieser Übergangsfrist ist es jedoch zu empfehlen, sich frühzeitig mit den neu geregelten und zum Teil erweiterten Meldepflichten vertraut zu machen.

https://www.maslaton.de/news/Einfuehrung-des-Marktstammdatenregisters-Neue-Meldepflichten-auch-fuer-Bestandsanlagen–n530