18. Oktober 2025 IHK München und Oberbayern
Fischaufstiegsanlagen und Wasserkraft
Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen tatsächlich? Wo gibt es Spielräume, und welche Zusammenhänge gibt es zwischen der ökologischen Situation vor Ort und der Erforderlichkeit einer Maßnahme?
Diese Fragestellung wurde am Donnerstag, 18. Dezember 2025 von 13:00 – 16:00 Uhr bei der IHK München und Oberbayern im voll besetzten Handeslkammersaal diskutiert.
Die rechtlichen Anforderungen zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Wasserkraftanlagen sind für viele Betreiber von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Maßnahmen zur Durchgängigkeit sind oft mit hohen Investitions- und Betriebskosten verbunden. Zusätzlicher Prüf- und Dokumentationsaufwand verstärkt die bürokratischen Belastungen.
Die IHK hat daher ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die maßgeblichen Vorschriften sowie deren Auslegung fundiert aufarbeitet. Zentrale Erkenntnis des Gutachtens ist, dass die Herstellung der Durchgängigkeit an Wasserkraftstandorten nicht pauschal und nicht in jedem Fall rechtlich geboten ist.
Hierbei ist zu klären, welche rechtlichen Verpflichtungen tatsächlich bestehen, wo es Spielräume vorhanden sind und welche Zusammenhänge es zwischen der ökologischen Situation vor Ort und der Erforderlichkeit einer Maßnahme gibt.
Gemeinsam mit Fachjuristen, Betreibern und Ingenieuren wurden die Ergebnisse des Gutachtens vorgestellt und diskutiert.
Präsentationen der Veranstaltung
Gutachten: Ausgangssituation und Zielsetzung
Anian Pauli, Referent Wasserkraftwerke Bayern, IHK München und Oberbayern: Hier geht es zur Präsentation
Vorstellung Rechtsgutachten
Jakob Schoster, RA-Kanzlei Füßer & Kollegen: Hier geht es zur Präsentation
Bild:
Handelskammersaal IHK München, Julia Neff
