WASSERKRAFT Regional. Ökologisch. Gut.

Neue Anforderungen für den Netzanschluss

Die VDE-AR-N 4110 soll in Zukunft die Technischen Anschlussregeln (TAR) für den Betrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz festlegen. Die Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V. hat sich den Entwurf angesehen, da mit Ausnahme von kleinen Niederspannungsanlagen auch viele Wasserkraftanlagen unsere Mitglieder in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen werden.

Als neue Anforderungen für den Netzanschluss treten hierbei die Themen Anlagenzertifizierung und Simulationsmodelle hervor, die die Netzstabilität und Netzsicherheit gewährleisten sollen.

Strom aus Wasserkraft ist weder fluktuierend noch lassen sich die Anlagen aus geografischen Gründen regional verdichten wie etwa bei Fotovoltaik oder Windkraft. Ein weiterer Ausbau mit erhöhter Netzbelastung ist nicht möglich. Darüber hinaus nutzen Wasserkraftanlagen seit Jahrzehnten eine etablierte Technik bestehend aus Turbine, Generator, Leistungsteil und Schutzeinrichtungen.

Wasserkraftanlagen sind jedoch immer individuelle Erzeugungsanlagen und würden mit Inkrafttreten des Regelwerks einem sehr kostspieligen Einzelnachweisverfahren unterliegen. Die TAR Mittelspannung würde fast ausschließlich Bestandsanlagen betreffen, da Neuanlagen nur noch selten realisiert werden können. Technische Ertüchtigungen begrenzen sich in aller Regel auf den Tausch veralteter Komponenten, die nur eine geringfügige Erhöhung der Anlagenleistung mit sich bringen können. Aus wasserrechtlichen Gründen lässt sich die Anlagenleistung an einem Standort nicht einfach erhöhen. Ungünstige Auswirkungen auf das Netz sind durch die Wasserkraft auch in Zukunft nicht zu befürchten.

Mit Beibehaltung der Vorgaben der VDE-AR-N 4110 ist jetzt schon absehbar, dass technische Modernisierungen bei kleinen Wasserkraftanlagen kaum mehr wirtschaftlich sein werden. Die vom Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderte Ertüchtigung von Wasserkraftanlagen (die meist mit ökologischen Verbesserungen einhergeht) ist stark gefährdet, in der Folge wird das Ziel des Klimaschutzes durch eine altbewährte und jahrzehntelange zuverlässige Technik weiter behindert.

Die AWK sieht bei der Kleinen Wasserkraft bis 5 MVA die VDE-AR-N 4110 als nicht zielführend an und empfiehlt stattdessen eine Anwendung der VDE-AR-N 4105. Damit würden die technischen Anforderungen weiterhin ausreichend erfüllt sein, ohne die Betreiber mit aufwändigen Nachweisverfahren zu belasten.

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb hat den Entwurf öffentlich gestellt und um Einsprüche und Änderungsvorschläge bis zum 17. April 2017 gebeten. Die Vorschläge der AWK finden Sie in folgendem Anschreiben bzw. in der Auflistung.

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– Stellungnahme (hier klicken)