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Anmeldedatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: Sa März 27, 2010 5:17 pm Titel: Mühle in Baden-Württemberg bei Biberach zu verkaufen |
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Expose mit Ansichten sowie Besichtigung kann angefordert werden bei Elisabeth.Gropper@online.de
Mühle in Schönebürg (Gemeinde Schwendi, Landkreis Biberach)
Das Wichtigste im Überblick
Adresse: Gemeinde Schwendi, Ortsteil Schönebürg, Heggbacher Str. 35
Lage: 30 km bis nach Ulm, 20 km nach Biberach, 10 km nach Laupheim oder Ochsenhausen.
Nächster Bahnanschluss: Laupheim.
Im Dorf befindet sich ein kleiner LebensmittelIaden, in Schwendi (3 km entfernt) ist die weitere notwendige Infrastruktur wie Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Apotheke, Post usw. vorhanden.)
Das Objekt befindet sich in landschaftlich attraktiver und zudem sehr ruhiger Lage. Fernwanderweg in unmittelbarer Nähe (100m), idealer Ausgangspunkt für Wanderungen und Radtouren (Bodenseeradweg).
Die Anlage besteht aus einem ehemaligen Landwirtschafts- und Mühlenbetrieb (wurde 1970 eingestellt).
Grundstücke
Mühle, Wohngebäude, Schuppen und Landwirtschaftsgebäude, Garten: = 24 ar
Angrenzend an Mühle entlang Mühlkanal große Wiese = 134 ar
Am Ende der Wiese steht eine Wehranlage, die für die Mühle errichtet worden ist, dort zweigt der Mühlkanal ab.
Gebäude
Ehemalige Scheune mit Stallungen
Ehemaliges Mühlengebäude, Bj. unbekannt (vor 1907), ausgestattet mit Mühlengeräten, mit Wasserrad und ehemaliger Müllerwohnung (nicht saniert).
An das Mühlengebäude in den 50er Jahren angebauter Wohnteil mit ca. 150 qm Wohnfläche auf drei Ebenen. Heizung mit Kachelofen und ggf. Nachtspeicheröfen. Altenteilwohnung, ca. 60 qm, angebaut an ein Schuppen-Garagengebäude (Holzofen).
Dienstbarkeiten
Zwischen Mühle und Stallgebäuden verläuft ein öffentlicher Fußweg (wenig frequentiert).
Auf dem Grundstück befinden sich Revisionsschächte der öffentlichen Abwasserversorgung.
Es besteht ein Durchfahrtsrecht durch den Hof zum Wohnhaus Heggbacher Str. 35/2 auf dem angrenzenden Grundstück.
Nutzungen
Zur Mühle gehört das Wasserrecht zur Nutzung als Getreidemühle. Das Wasserrecht ist derzeit erloschen, kann aber wieder gewährt werden, z.B. zur Stromerzeugung.
Auf den 24 ar bei der Mühle ist Neubebauung problemlos möglich (nach § 34 Baugesetzbuch, unbeplanter Innenbereich).
Mühlkanal
Zuständigkeiten
Mühlkanal: Gemeinde, solange das Wasserrecht erloschen ist. Wenn das Wasserrecht wieder auflebt, geht die Zuständigkeit auf den Mühlenbesitzer über.
Brücke über Mühlkanal, angrenzend an Mühle: Mühlenbesitzer
Wehranlage: Mühlenbesitzer bis 22m oberhalb Stauklappe
Bachbett der Rottum zwischen Wehr und Zusammenschluss Mühlkanal/Rottum: derzeit nicht rechtsverbindlich geklärt, ob Gemeinde oder Mühlenbesitzer zuständig ist.
Fußgängerbrücke über Rottum: ebenfalls derzeit nicht rechtsverbindlich geklärt, ob Gemeinde oder Mühlenbesitzer zuständig ist.
Stand: 14.3.2010[/u] |
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