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Anmeldedatum: 18.07.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: Sa Mai 23, 2009 2:48 pm Titel: Ba-Württ. --> Vorgaben Wasserrahmenrichtlinie beachten! |
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Die Begleitdokumentation zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist jetzt im Internet veröffentlicht.
Die von den Behörden erarbeitete Umsetzung der Bewirtschaftungspläne, bestehend aus:
- Maßnahmenkatalog (Meldung an die EU ohne Einzelmaßnahmen)
- Einzelmaßnahmen (konkrete Maßnahmen an den bestehenden Wasserkraftanlagen u.a.)
ist jetzt veröffentlicht unter
• www.wrrl.baden-wuerttemberg.de
• dort sind Karten, Tabellen und C-Pläne - auch Begleitdokmentation genannt - für alle Teilbearbeitungsgebiete einsehbar
Die öffentliche Auslegung erfolgt bis 22. Juni 2009. Bis dahin sind auch Stellungnahmen möglich, von den Behörden erwünscht und für jeden einzelnen Triebwerksbetreiber ganz wichtig, um Richtigstellungen oder begründete Änderungswünsche vorzutragen.
Die Umsetzung und Finanzierung von Maßnahmen wie Strukturverbesserungen, Schaffung von Durchgängigkeit und Mindestwasserabgaben, die in den Bewirtschaftungsplänen manifestiert sind, sollen in den meisten Fällen nämlich allein von den unterhaltungsverpflichteten Betreibern getragen werden. |
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