Steuerzahler
Anmeldedatum: 10.10.2008 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr Okt 10, 2008 7:55 pm Titel: grundlegende Überholung - Erhaltungsaufwand / Herstellkosten |
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Wir diskutieren gerade mit unserem Finanzamt folgendes:
Wir haben unsere Wasserkraftanlage grundlegend überholt (ca. 90 Jahre alte Francis-Turbine gegen eine neue Francis getauscht, Getriebe und Generator ebenfalls getauscht, Schaltanlage neu, Rechen und Rechenreiniger erneuert). Wir haben allerdings auch Dinge so gelassen wie sie waren: Blindstromkompensation, Wasserstandsregelung inkl. Wehransteuerung, den Ober- und Unterwasserkanal, das ganze Gemäuer um die Turbine inkl. Leerschuss, den Ölkühler am Getriebe - den haben wir vom alten Getriebe weiterverwendet.
Glücklicherweise haben wir auch einige Prozent Mehrleistung (im 2-stelligen Prozentbereich), aber es ist eine Nutzungsgradverbesserung, keine Kapazitätserweiterung im engeren Sinne (das sieht inzwischen auch das Finanzamt so).
Unser Finanzamt ist nun der Meinung, dass bei einer "so umfangreichen Revision mit so vielen Neuteilen" von einer Herstellung eines Wirtschaftsgutes auszugehen ist (daher zu aktivierende Herstellkosten) . Wir sehen die komplette Anlage inkl. Wehr im Fluß, Kanal (insgesamt ca. 400m), Turbinenhaus mit Leerschuß, Turbine, Generator etc. als EIN Wirtschaftsgut, bei dem nur Teile ausgetauscht wurden, ohne die Anlage grundsätzlich zu verändern (der optische Unterschied ist tatsächlich nicht riesig), daher möchten wir die Kosten als Erhaltungsaufwand absetzen (und nicht aktivieren).
Hat jemand Erfahrung in einer solchen Diskussion mit dem Finanzamt? Da müsste doch jeder der schonmal eine Turbine getauscht hat was dazu sagen können. Vielen Dank für möglichst schnelle, möglichst viele Rückmeldungen.  |
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