Die Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke Deutschland (AWK-D) sind ein loser Zusammenschluss mehrerer Länderarbeitsgemeinschaften. Zweck der Arbeitsgemeinschaften ist es, die Interessen der Wasserkraftwerksbetreiber zu vertreten und die Mitglieder beim Um-, Aus- und Neubau ihrer Wasserkraftanlagen in Fragen des Wasser- und Energierechts, der Energiewirtschaft und sonstigen einschlägigen Fragen zu unterstützen und zu vertreten.