Bundesinformationen
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Satzung und Beitrittserklärung Baden-Württemberg
Vorteile als Mitglied
Vorteile als Mitglied

Ihre Vorteile als Mitglied


Die Länderarbeitsgemeinschaften sind Ihre Interessenvertretung 
In Deutschland existieren rund 7000 private Kleinkraftwerke. Davon sind mit über 4.500 Mitgliedschaften etwa 5.000 Anlagen in einer Länderarbeitsgemeinschaft organisiert.
Die Mitglieder sind meist mittelständische Unternehmen, die Mühlen, Sägewerke, Industriebetriebe oder auch nur Kleinwasserkraftwerke zur Erzeugung von elektrischer Energie betreiben. Weitere Mitglieder kommen aus dem Bereich der eigenstromerzeugenden Kommunen, der kleinen privaten Energieversorgungsunternehmen, den Zulieferern oder interessierten und fördernden Einzelpersonen.

Das Ziel der Länderarbeitsgemeinschaften (AWK)
An erster Stelle steht der Wille und die Zielsetzung, die Stromerzeugung aus Wasserkraft zu unterstützen und zu fördern, um diese umweltfreundliche Energie im Bestand zu sichern und nach Möglichkeit zu vergrößern. Dieses Ziel deckt sich mit dem Willen der Bundesregierung, aller Parteien und der EU, wonach die erneuerbaren Energien mit Vorrang zu fördern und auszubauen sind.

Unsere Tätigkeit - Ihre Vorteile
Übergeordnete Interessenvertretung in Europa, Bund und Ländern.

Die AWKs beraten und vermitteln, weitestgehend in ehrenamtlicher Tätigkeit, in technischen, juristischen und wirtschaftlichen Belangen.

Die Mitglieder und die Öffentlichkeit werden durch Rundschreiben, Veranstaltungen, Aufsätze in Fachzeitschriften, Fachreferate und durch eine umfangreiche Pressearbeit laufend und aktuell informiert.

Die AWKs gewähren neben Einzelberatungen auch Unterstützung bei Gutachten, Verfahren und Prozessen, die für die Gemeinschaft aller Mitglieder von Interesse sind.

Verhandlung mit Politik und Behörden

Die Mitwirkung im Anhörungsverfahren an verschiedenen Gesetzen, wie zum Beispiel Einspeisegesetz und Erneuerbare-Energien-Gesetz, hatte nach langem Kampf eine bessere Vergütung für die Rücklieferung aus bestehenden Anlagen gegen den Widerstand der Strommonopole zur Folge. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) setzt endlich um, was die Länderarbeitsgemeinschaften seit Jahren fordern.
Wir fordern auch die Anerkennung der vermiedenen "sozialen Kosten", wie Natur-, Gesundheits-, Gebäudeschäden, zugunsten der Wasserkraft.

Kartellgerichtsprozesse gegen die Diskriminierung der Strompreisvergütung durch die Energiewirtschaft wurden erfolgreich durchgefochten.

Die Länderarbeitsgemeinschaften fordern weiterhin die Bezuschussung für grundlegende Sanierungen, Erweiterungen und Neubauten. Die finanziellen Mittel müssen aufgestockt werden - ein bundesweites Investitionsförderprogramm muss geschaffen werden.

Wir treten ein für ein entbürokratisiertes und vereinfachtes Bewilligungsverfahren. Die Vorteile der schadstofffreien Energieerzeugung müssen, wie vom EEG verlangt, stärker berücksichtigt werden.

Die Landesentwicklung und Regionalplanung muss "wasserkraftfreundlich" sein

Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Restwassermengen, Fischaufstiegen, Kanurutschen, Unterhaltsmaßnahmen, Ausgleichmaßnahmen, Rechengutentsorgung etc. müssen in vernünftigem Rahmen nachvollziehbar sein, damit Betriebe nicht willkürlich gefährdet werden.

Die Rechtssituation bei Änderungen von Wasserkraftanlagen und Erneuerung der Bewilligung darf nicht verschlechtert werden. Altrechte müssen erhalten bleiben. Mindestlaufzeiten von 60 Jahren sollten als Bewilligung festgeschrieben werden.

Werden Sie jetzt Mitglied!
Die erreichten Erfolge kommen allen Mitgliedern, daneben aber auch den Nichtmitgliedern zugute. Gerade in diesen Zeiten gibt es aber eine Menge Dinge zu tun, die nur ein politisch und finanziell starker Verband leisten kann. Je mehr Mitglieder ein Verband hat, desto mehr kann er für seine Mitglieder erreichen. Deshalb sind alle Nichtmitglieder und Förderer aufgerufen, sich jetzt seiner Arbeitsgemeinschaft in den Bundesländern anzuschließen. Nur dann ist es möglich, das bisher Erreichte zu erhalten und in Zukunft noch mehr für die Wasserkraft zu erreichen.

Geringer Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag ist trotz der vielen Vorteile äußerst gering und auch steuerlich voll abzugsfähig. Seine Höhe bemisst sich an den jeweiligen Betriebsverhältnissen des Mitgliedes. Die Beitragsordnung ist in der Beitrittserklärung aufgeführt.

Zur Anmeldung drucken Sie bitte das Formular der Beitrittserklärung aus und senden Sie es bitte an Ihren Landesverband. Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.