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An der Donau in Baden-Württemberg haben sich
Wasserkraftnutzer und Gewässerschützer nicht bekämpft, sondern
geeinigt. Was allgemein gilt, trifft auch hier zu: Die Produktion von
regenerativer Energie aus Wasserkraft hat viele Aspekte, die sich für
Befürworter und Gegner unterschiedlich darstellen. Pauschale
Beschuldigungen helfen im Einzelfall nicht weiter. Verhärten die Fronten,
bedeutet dies einen Stillstand, der niemandem nützt.

Das Donauwehr in Obermarchtal mit Münster
Ein Beispiel von der württembergischen Donau soll belegen, wie
fruchtbar Gespräche sein können, wenn ein Ziel gemeinsam verfolgt wird.
Drei Mal trafen sich am runden Tisch: Der Kraftwerksbetreiber, das
Landratsamt als Genehmigungsbehörde, die Gewässerdirektion als
technische Fachbehörde, der staatliche Fischereisachverständige des
Regierungspräsidiums, der staatliche Naturschutz des
Regierungspräsidiums und die Bezirksstelle für Naturschutz und
Landschaftspflege sowie der Gewässerökologe des Regierungspräsidiums.
Angetreten ist diese Mannschaft, das Integrierte Donau-Programm (IDP)
umzusetzen und vor allem beim Thema "Durchgängigkeit für Fische und
Kleintiere" weiter zu kommen.
Majestätisch
erhebt sich das Münster von Obermarchtal über der Donau.
Im Vordergrund die neue Steinblockrampe als Fischaufstieg im festen
Donauwehr.
(Quelle: Dr. Klepser)
Der "Aktionsplan Durchgängigkeit baden-württembergische Donau
und Breg" (2002) beklagt 50 Querbauwerke und Staustrecken auf 40 %
der 240 Kilometer langen Strecke zwischen dem Schwarzwald und Ulm. Bis auf
einen Pegel hat das Land Baden-Württemberg seine Aufgaben seit Beginn des
IDP im Jahre 1992 unterhalb der Donauversinkungen erledigt und sechs
seitherige Wanderungshindernisse durch raue Rampen ersetzt. Zwei
landeseigene Kulturwehre in Sigmaringen und Laiz schmücken nun neue
Wasserkraftanlagen. Im Zuge dieser Installation stellte die Stadt
Sigmaringen als Betreiber die Durchgängigkeit her. Im
Regierungspräsidium Tübingen bestehen noch drei Flusskraftwerke und
zwölf Ausleitungskraftwerke (mit zusammen etwa 20 km Ausleitungsstrecke),
deren Durchgängigkeit seither nicht gelöst ist.
Das Regierungspräsidiums Tübingen beauftragte einen externen
Gutachter mit einem Feldversuch zur Festlegung des Mindestabflusses in der
Ausleitungsstrecke der Wasserkraftanlage Alfredstal, Gemeinde Obermarchtal
im Alb-Donau-Kreis. Die Auswertung der im Feldversuch gemessenen
Fließgeschwindigkeiten und Wassertiefen führte zu einer vertraglich
vereinbarten Mindestwasserregelung, die im Folgenden dargestellt wird.
Der Feldversuch ergab, dass bei dem Orientierungswert nach dem
gemeinsamen Erlass für Baden-Württemberg von 3 m³/s (1/3 des mittleren
Niedrigwasserabflusses MNQ) das Fließgeschehen selbst an sehr
ungünstigen Stellen so ausgeprägt ist, dass an der Funktion der knapp
über 1 km langen Ausleitungsstrecke als Lebensraum kein Zweifel besteht.
Der Feldversuch zeigte weiter, dass auch schon bei einer eingestellten
Wassermenge von 1,5 m³/s (entspricht 1/6 MNQ) gute Fließbedingungen und
eine ausreichende Gewässertiefe bestehen. Das Spektrum der
Fließgeschwindigkeiten im Querprofil ist jedoch eingeschränkt.
Da der Betreiber bei allem Verständnis für die Mindestwasserfrage
sein Altrecht auch künftig nutzen will und Gelder für Entschädigung
oder Teilablösung nicht zur Verfügung stehen, musste die
Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten strapaziert werden. Letztlich kam
ein Vertrag zustande, in dem sich der Betreiber verpflichtet, vom 15.03.
bis 15.06. jeden Jahres mindestens 1,5 m³/s in der Ausleitungsstrecke zu
belassen. In der übrigen Zeit fließen mindestens 0,5 m³/s. Für einen
Versuchszeitraum von 5 Jahren fließen allerdings mindestens 0,75 m³/s.
In dieser Zeit soll untersucht werden, wie sich die verschiedenen
Wassermengen vor allem auf die Fischfauna auswirken.
Der Stromausfall für den Betreiber beziffert sich auf ca. 6.000.- bis
8.000.- €/Jahr, was etwa 3,5 bis 5 % der Jahresstromeinnahmen
entspricht. Er erspart sich damit allerdings die Reparatur und den
weiteren Unterhalt der vorhandenen Fischtreppe, welche im Zusammenhang mit
der vom Land Baden-Württemberg im Zuge des Integrierten Donauprogramms
neu zu erbauenden rauen Rampe verschlossen wird. Dies wiegt natürlich die
geldwerten Nachteile bei weitem nicht auf. Die Einsicht des Betreibers,
dass man als Nutzer der Natur dieser eben auch seinen Tribut zollen muss,
hat letztlich zum Einlenken geführt und die Kompromissverhandlungen zu
einem gütlichen Ergebnis geführt.

Wehranlage mit Fischrampe aus der Vogelperspektive de
Münsters (Quelle: Dr. Klepser)
Den Behörden erschien ein solcher Kompromiss möglich, da einerseits
der Ausbaugrad des Wasserkraftwerks Alfredstal mit 27 m³ vergleichsweise
bescheiden ist . Das Schluckvermögen der Turbinen wird im Mittel in der
Hälfte der Zeit durch das Wasserdargebot überschritten. Das
überschüssige Wasser verbleibt dann in der Ausleitungsstrecke.
Andererseits weist die Ausleitungsstrecke eine sehr gute Struktur auf. Es
besteht ein nahezu durchgehender, abwechslungsreicher und gestufter
Gehölzsaum, die Ufer sind wenig verbaut, flache Bereiche, Kiesinseln und
tiefe Gumpen wechseln sich ab. Kleinfische und vor allem Jungfische finden
in diesem strukturreichen Bereich auch bisher schon vielfältige
Lebensräume, trotz einer über eine konventionelle Fischtreppe
abgegebenen Wassermenge von lediglich 0,1 m³/s, zuzüglich freiwillig
über den Leerschuss abgegebenen 0,3 m³/s, also zusammen ca. 0,4 m³/s
Restwasserabgabe.
Außerdem muss das stetige Abflussverhalten der Donau in diesem Bereich
berücksichtigt werden. Durch das Einzugsgebiet der Schwäbischen Alb mit
ihren ausgleichenden Karstquellen fällt der Niedrigwasserstand am Wehr
Alfredstal selten unter 5 m³/s. Der MNQ-Wert stellt sich deshalb
verhältnismäßig hoch, so dass die Restwasserstrecke ohne weiteres mit
weitaus geringeren Wassermengen, als im Baden-Württembergischen Erlass
geregelt, auskommt. Zudem ist die Restwasserstrecke fast zu 80% vom
Unterwasser her eingestaut.
Das vereinbarte Mindestwasser stellt nach Meinung der Beteiligten
sicher, dass gerade in der Laich- und Entwicklungszeit der Fische der
notwendige Lebensraum gesichert und nahezu ganzjährig die
Durchgängigkeit für die Donaufische und Kleintiere über die gerade im
Bau befindliche, mit dem (abgestuften) Mindestwasser zu beschickende
Teilrampe gegeben ist.
Dr. Klepser
Dipl.-Ing. Elmar Reitter
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