Nutzen und Kosten im Vergleich

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Nutzen und Kosten des Wasserkraftstroms im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung
21.11.2005 

 

Dipl.-Ing. Elmar Reitter, Obere Au 39, 89611 Rechtenstein, Tel 07375/212 Fax 1347
Pressesprecher im BUNDESVERBAND DEUTSCHER WASSERKRAFTWERKE

1. Nutzen:

Konventionelle Energieerzeugung schädigt über Umwandlungsprodukte, Abgase und Reststoffe unsere Natur im gesamten organischen und anorganischen Bereich erheblich. Dadurch wird langfristig auch das Umfeld des Menschen geschädigt, und dessen weitere Existenz gefährdet.

Deshalb setzen alle fortschrittlichen Energieversorgungskonzepte neben dem großen Einsparungspotential vor allem auf schadlose erneuerbare Energien, die aus dezentral gelegenen Kleinanlagen eine umweltfreundliche, sozial verträgliche, verbrauchernahe Stromversorgung aus heimischen Quellen sicherstellen. Hier stellt die Wasserkraft derzeit das weitaus größte Potential.

Strom aus Wasserkraft ist eine unerschöpfliche, saubere, heimische Energie, die mit der Natur im Einklang steht und zudem bei der Einsparung umweltschädlicher Energien einen hohen Beitrag leistet.

Die Energienutzung des Wassers ist die umweltfreundlichste Art der Energieerzeugung überhaupt, seit Jahrhunderten bewährt und danach ohne Folgeschäden für die Umwelt. Wasserkraftwerke fügen sich nahtlos in die Landschaft ein, sie verbrauchen nichts und stören auch den Naturhaushalt nicht. Durch die Staustufen von Laufwasserkraftwerken wird die weitere Erosion von Flusssohlen verhindert, die Hochwassergefahr vermindert, der Grundwasserspiegel positiv beeinflusst, Feuchtbiotope erhalten bzw. neu geschaffen, sowie der Erhalt der Flora und Fauna in der Flusslandschaft durch Vergrößerung der Lebensräume und ihrer Vielfalt begünstigt.

Bei der Stromerzeugung mit Wasserkraft werden keine fossilen Primärenergieträger verbraucht, sondern es wird die normale klimatische Wirkung der Sonnenenergie in Form von Lageenergieausnutzung des Regenwassers , von der Schöpfung dem Menschen auf natürliche Art zur Verfügung gestellt, auf umweltschonendste Weise genutzt. Die mit thermischen Kraftwerken verbundenen Folgebelastungen in Form von ökologischen Schäden und volkswirtschaftlichen Kosten entstehen bei der Wasserkraft gerade nicht, sondern entlasten in diesem Bereich die Umwelt.

Gerade die Meldungen der letzten Zeit über das unaufhaltbare Waldsterben, die Versauerung der Gewässer, die Veränderung des Klimas mit seinen für Mensch und Natur katastrophalen Folgen, die Inakzeptanz der Kernenergie, und die Endlichkeit fossiler Energieträger fordern zwingend den verstärkten Einsatz der heimischen Wasserkräfte.

Deshalb sollte das große, bisher ungenutzte Wasserkraftpotential verstärkt zur Stromerzeugung ausgenutzt werden. Die meisten Landesregierungen haben über entsprechende Erlässe geregelt, dass mittels einer Verbesserung der wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, der Festlegung der Restwassermengen und der Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren der Ausbau der Wasserkraftnutzung beschleunigt werden soll.

Auch die EU fordert in einer Richtlinie den Abbau administrativer Hemmnisse bei der Genehmigung von erneuerbaren Energien.

 

Leider hat dies aber noch nicht zu dem gewünschten Neuausbau der heimischen Wasserkräfte geführt, da oftmals durch "gruppenegoistische" Pseudo-Naturschützer in falsch interpretierter Verantwortung unüberwindbare Barrieren aufgebaut werden. Dazu gehören leider auch polemisierende Veröffentlichungen z.B. des Landesnaturschutzverbandes, oder von gewissen Ortsgruppen des BUND, wobei sich aber andere Verbände des BUND, von Greenpeace etc. wiederum durchaus positiv aussprechen.

Es ist dementsprechend öfters festzustellen, dass Naturschützer und Umweltschützer in derselben Angelegenheit entgegengesetzte Meinungen vertreten.

Die staatlichen und privaten "Bedenkenträger", also Fachbehörden und Verbände, behaupten oftmals schlicht und einfach  "nachhaltige Beeinträchtigungen" und folgern daraus scheinbar die zwangsläufige Ablehnung. Eine seriöse Beweisführung über die behaupteten Beeinträchtigungen gibt es in den allermeisten Fällen nicht. Die Pauschalbehauptungen werden oftmals als Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis dargestellt, und damit ist die Sache ablehnend gelaufen. Wird durch aufwendige Gutachten dann das Gegenteil bewiesen, werden oftmals neue Bedenken anderer Art herbeigezaubert, welche wiederum zu neuem Gutachtenzwang führen können.

Aber diese Probleme hat nicht nur die Wasserkraft, sondern auch die Windenergie (Landschaftsästhetik, Vogelschutz, Schattenwurf, Lärmprobleme etc.), die Solarenergie (Erntefaktor, Flächenverbrauch, Wirkungsgrade etc.), und die Biomasse (Waldnutzung, Monokulturen, Pyrotechnik etc).

Das Problem liegt tatsächlich darin, dass einerseits praktisch alle Parteien erneuerbare Energien fordern, andererseits aber parallel hierzu seit Jahren ständig restriktivere Gesetze auf dem Umweltsektor verabschiedet werden, welche die Zulassung erneuerbarer Energien immer weiter erschweren und sogar ausschließen.

Eine Neuanlage im Außenbereich ist seit 1997 nach dem Baurecht zwar privilegiert, aber unter Anwendung geltender Naturschutzrechte des Bundes und der Länder vom Grundsatz her nur schwer genehmigungsfähig und wird als "Eingriff" meist abgelehnt. Das Naturschutzrecht (Biotopschutz) setzt also weiterhin äußerst restriktiv an, und blockiert viele Initiativen.

Gerne wird bei der Ablehnungsbegründung auch nach dem St. Florians-Prinzip gearbeitet: Die Küstenländer verniedlichen den Nutzen der Windenergie, und befürworten den Ausbau der Wasserkräfte in den Bergregionen. Diese wiederum polemisieren, dass die Windkraftnutzung im Norden wirkungsvoller sei, als hierzulande "den letzten Bach auszubauen".

Eine Genehmigung ist somit generell nur als Ausnahme- oder Sondergenehmigung  möglich, und dies auch nur dann, wenn die Genehmigungsbehörde und deren Fachabteilungen bereit sind, die positiven Wirkungen der Nutzung erneuerbarer Energien stärker als die Ablehnungsforderungen zu gewichten. Wenn hier keine Änderung eintritt, dann wird das zusätzlich nutzbare Potential immer nur in einem bescheidenen Rahmen bleiben, so wie die Stromwirtschaft, die eigentlich ja keine erneuerbaren Energien will, dies immer beschwörend behauptet.

Damit die Zulassung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aber nicht von der persönlichen Einstellung der Planungs- und Genehmigungsbehörden abhängt, müssten Kriterien gefunden werden, die bei Einhaltung bestimmter Vorraussetzungen zwingend zu einer Gestattung führen müssen.

Es geht hierbei nicht darum, den Natur- und Landschaftsschutz zu schwächen; dessen Belange sollen nicht generell ausgeblendet werden. Vielmehr geht es darum, zumindest eine Parität zwischen der Nutzung erneuerbarer Energien und den Belangen des Naturschutzes herzustellen, damit die "Erneuerbaren" nicht generell abgewiesen werden können, sondern auch im Genehmigungsverfahren eine echte Chance bekommen.  Hierzu muss gesagt werden, dass jede Baumaßnahme, Tätigkeit und Verrichtung des Menschen eine Veränderung bewirkt und damit letztlich als Eingriff bewertet werden kann. Ausschlaggebend ist aber, ob dieser Eingriff in der Natur zu Schäden oder negativen Folgen führt, und auch, wie diese politisch bewertet werden. Auch der Nutzen einer Maßnahme für den Menschen und für das Klima, und somit letztlich zum Schutz der gesamten Schöpfung muss entsprechend gewichtet werden.

Bei der Wasserkraftnutzung treten aber nachgewiesenermaßen keine gravierenden Schäden im Naturhaushalt auf,  meist werden sogar neue zusätzliche Biotope und Lebensräume geschaffen. Laufwasserkraftwerke sind deshalb immer ökologisch verträglich.

Auch an Orten, welche Naturbelassen bleiben, kommen Auswirkungen mit wesentlichen Eingriffen durch die Natur selbst vor, wie z.B. Sturmschäden, Naturkatastrophen, Überschwemmungen usw. Trotzdem erhöht und entwickelt sich auch dort eine einzigartige Artenvielfalt. Auch Klimaänderungen wie die Eiszeit haben der Natur nichts anhaben können. Die Entwicklung der Natur geht evolutionär weiter.

Die regenerativen Erzeugungsanlagen sind Anteile dieser evolutionären Phase, da sie einem geschlossenen Kreislaufsystem zuzuordnen sind, das global betrachtet entropieneutral ist, und das System insoweit nicht gestört wird.

Kernenergie und fossile Verbrennung erhöhen die Entropie  und vergeuden Ressourcen, wobei durch Emissionen langfristig erhebliche Schäden an Mensch und Natur entstehen. Energien, welche in Milliarden Jahren Erdgeschichte angespart wurden, werden in erdgeschichtlich sehr kurzen Zeiträumen, wenigen Jahrhunderten, freigesetzt. Dies sind revolutionäre Zugänge zum Naturhaushalt, welche die Natur nicht heilen kann!

Daraus leite ich ab:                       

Wasserkraftnutzung ist umweltfreundlich  

Wasserkraft nutzt die Natur, ohne sie zu zerstören         

Wasserkraft vermeidet anteilig Schäden durch Großkraftwerke         

Wasserkraftnutzung ist ein wichtiger, öffentlicher Belang        

Wasserkraftnutzung muss deshalb vorrangig befürwortet werden

Hierdurch  ergibt sich, dass die Nutzung der regenerativen Wasserkräfte (und auch der anderen Regenerativen) aus gesamtökologischer Sicht durchaus positiv zu bewerten ist, und auch nach Expertenmeinung aus den Umweltschutzverbänden unstrittig dem Wohl der Allgemeinheit dient (Die Experten widersprechen sich da übrigens öfters, was darauf hindeutet, dass von der Gegnerseite viele Behauptungen aufgestellt werden, welche wissenschaftlich nicht nachvollziehbar sind). Denn es kann nicht der Natur dienen bzw. der Allgemeinheit helfen, wenn der letzte Baum in unseren Bergen aufgrund der Schadstoffemissionen aus Verbrennungskraftwerken abstirbt und die Gewässer unter dem  drohenden CO2-Hitzeschirm austrocknen. Und wie sollen wir dann unseren Energiebedarf der Zukunft decken, wenn die fossilen Brennstoffe zur Neige gehen? Allein mit Sparmaßnahmen kommen wir nicht zurecht, wir brauchen auch noch eine Erzeugung.

Bei Erfüllung der aus einer sehr eingeschränkten Betrachtungsweise resultierenden und überzogenen Forderungen der Gegner dieser Regenerativen wäre in Süddeutschland die Nutzung der Wasserkraft, und in Norddeutschland die Nutzung der Windkraft künftighin generell ausgeschlossen. Damit wäre beispielsweise allein in Baden Württemberg ein  verfügbares Potential von über 4 Mrd. kwh/a verloren, und das derzeitig genutzte Potential  ginge um weitere 3 Mrd. kwh/a zurück.

Der Ersatz dieser schadstofffreien und umweltfreundlichen Energie durch Wärmekraftwerke würde z.B. in Baden Württemberg zu einem zusätzlichen Ausstoß von über 7 Mrd. kg CO2  alljährlich führen, verbunden  mit den weiteren Schadstoffen Stickoxide, Schwefelverbindungen, Gifte, Stäube, sowie die Aufheizung der Gewässer durch Kühltürme.

Dadurch würde sich das bereits drohende Risiko der Klimakatastrophe mit Ihren Folgen des Waldsterbens, der Versauerung der Gewässer und der Vergiftung aller Lebensformen exorbitant erhöhen.

Bei Berücksichtigung des Energiebedarfs der exponentiell wachsenden Weltbevölkerung wird die Fortsetzung der seitherigen Energiepolitik kurzfristig in eine verheerende Sackgasse führen.

Deshalb gibt es keine Alternativen, wir müssen die regenerativen Energien konsequent akzeptieren, auch wenn einzelne Gruppen darin gruppenegoistisch Nachteile vermuten.

Die Wasserkraftnutzung ist eine umweltgerechte, sanfte Energieform der Zukunft und sollte vorangebracht werden, um ihren Anteil an der Netto-Stromerzeugung der Bundesrepublik von derzeitig 5% auf mindestens 10% zu erhöhen. Durch diesen umweltverträglichen Ausbau um weitere 11 Mrd. kwh/a  könnten jährlich etwa 3,85 Mrd. ltr. Erdöl oder 5,0 Mio. to Steinkohle an fossilen Rohstoffen eingespart werden.

Wenn man bedenkt, dass jede fossil erzeugte kwh Strom neben den weiteren Schadstoffen Stickoxide, Schwefelverbindungen, Giften und Stäuben zwangsläufig 1 kg CO2 und 2 kwh Abwärme (Wirkungsgrad 33%) miterzeugt, könnte durch den Ausbau dieses Bundesdeutschen Potentials eine jährliche Minderbelastung von 11 Mio. tons CO2 und 22 Mrd. kwh Abwärme pro Jahr zugunsten unseres Klimas und zur Eindämmung des Waldsterbens erreicht werden.

Folgende Vergleichsrechnung bringt die ökologische Bedeutung der Wasserkraft auf einen weiteren Punkt:         Jede durch Wasserkraft installierte  KW bringt eine elektrische Arbeit von jährlich ca. 5.500 kwh und vermindert damit einen CO2-Ausstoß von 5,5 Tonnen CO2. Ein Hektar Wald absorbiert im Jahr 5,4 Tonnen CO2. Das bedeutet, dass ein KW durch Wasserkraft installierte Leistung im Hinblick auf die CO2-Absorption einen Hektar Wald ersetzt.

Damit würde dem Mensch und der Natur ein weitaus größerer Dienst erwiesen, als durch radikale und gruppenegoistische Verhinderung des Ausbaus der regenerativen Energieträger unter dem Deckmäntelchen des Naturschutzes, ohne bessere Alternativen aufzeigen zu können.

2. Kosten:

In den Kostenrechnungen der Energieversorger sind längst nicht alle Kosten enthalten, welche der Strom tatsächlich kostet. Dieser wird künstlich so billig gehalten, dass er für Industrie und Kleinverbraucher erschwinglich erscheint.

Die Gestehungskosten waren nach Angaben der Stromversorger (EnBW Energiewirtschaftliche Briefe 1988!):

Kernenergie 15,0 Pfg./kwh (7,67 C/kwh)
Steinkohle, rauchgasgereinigt 19,0 Pfg./kwh (9,71 C/kwh)
EVU - eigene Wasserkraft 20,0 Pfg./kwh (10,23 C/kwh)
Windenergie 20,0 Pfg./kwh (10,23 C/kwh)
Solarstrom 250,0 Pfg./kwh (127.82 C/kwh)

        Damals waren die Netz- und Transportkosten noch mit wenigen Pfg./kWh angegeben worden

Die Gestehungskosten werden heute wesentlich billiger angegeben.

                

Kernenergie 3 Cent/kWh
Braunkohle 2,5 Cent/kWh
Steinkohle 3 Cent/kWh
EVU - eigene große Wasserkraft 9 Cent/kWh
Windenergie 9 Cent/kWh
Solarstrom 50 Cent/kWh

        Heute  werden die Netz- und Transportkosten mit 5-7 Cent/kWh angegeben

Welche Politik nach der Liberalisierung des Energiemarktes hinter dieser Beliebigkeit steckt, mag sich jeder selbst zusammenreimen.

Elektrischer Strom kostet bei fossiler Verbrennung und Kernenergie aber unter volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise wesentlich mehr.

Über die Steuerlast und die Staatsverschuldung zahlt jeder Bürger die Milliarden Subventionen mit, welche in den letzten Jahrzehnten in die Stromwirtschaft geflossen sind. Dies sind vor allem Forschungsgelder für die Atomwirtschaft, Milliarden Steuervorteile für die Energieversorgungsunternehmen durch steuerfreie Rückstellungen für den Rückbau der Atomkraftwerke, das nicht in Geldwert bezifferbare Risiko für die fehlende Versicherungsdeckung der Atomkraftwerke, welches jeder Bürger mit trägt, sowie die Kosten der Zwischen- und Endlagerung der Atomabfälle.

Auch die angefangenen und wieder aufgegebenen Projekte wie Wackersdorf usw., oder die Bauruinen wie Kalkar, kosten den Verbraucher Milliarden.

Außerdem sind in den Strompreisen die so genannten sozialen bzw. externen Kosten der fossilen Verbrennung nicht enthalten, welche die jetzige Volkswirtschaft und unsere Nachkommen indirekt tragen müssen. Dies sind die Kosten für Schäden an der natürlichen Umwelt, Treibhauseffekt, Aufheizung der Flüsse und der Atmosphäre durch Kühltürme, Verschleuderung von Primärenergie durch miserable Wirkungsgrade, Schäden an Gebäuden und Anlagen, und nicht zuletzt Gesundheitsschäden beim Menschen selbst, allesamt auch hervorgerufen durch den Schadstoffausstoß der fossilen Kraftwerke.

Würde man alle diese Kosten auf den Strompreis zurechnen (man nennt dies "Internalisierung externer Kosten"), dann kämen durchschnittliche Stromerzeugungskosten von weit mehr als 20Cent/KWh heraus, wobei hier ein größerer Kernkraftunfall nicht eingerechnet ist! Damit ist der Strom aus konventioneller Erzeugung schon jetzt nicht mehr "billig", und auf längere Sicht gerechnet auch nicht einmal preiswert oder erschwinglich.

Durch die derzeitige Kostenrechnung der Stromversorger bietet der Strompreis sogar Anreize zum Vergeuden oder Verschleudern. Neben den starken verdeckten und Wettbewerbsverzerrenden Subventionen, welche den Strompreis grundsätzlich billig erscheinen lassen (obwohl ja wir Verbraucher diese Kosten letztlich alle tragen müssen!), erfolgt auch noch die Aufteilung des Strompreises in feste und variable Kosten. Dadurch, dass der Verbraucher den festen Anteil bezahlen muss, ob er viel oder wenig Strom verbraucht, werden die verbrauchten kwh relativ so günstig, dass ein Vergeuden geradezu provoziert wird. Das Sparen wird so nur gering belohnt.

Gegenüber den internalisierten volkswirtschaftlichen Kosten der konventionellen Stromerzeugung sind die Kosten der umweltfreundlichen, regenerativen Energieerzeugung doch im echten volkswirtschaftlichen Vergleich gut konkurrenzfähig.

Strom aus Wasserkraftwerken kostet zwischen 9 Cent/KWh) bis zu 20 Cent/ KWh), je nach Alter der Anlage, Größe und Standortbedingungen.

Damit ist die Wasserkraft natürlich auch langfristig kalkulierbar, sicher und erschwinglich, da sie nicht mit weiteren Folgekosten belastet ist und auch in Jahrtausenden noch zur Verfügung steht.

Auch die Windenergie steht mit ihren derzeitigen Gestehungskosten von ca. 7,5 Cent/KWh) bis zu 10,0 Cent/KWh verhältnismäßig günstig da.

Lediglich die Solarenergie ist gegenüber den internalisierten Kosten noch zu teuer, kann aber nach Expertenangaben durch Anschubsubventionen mit Breitenwirkung durchaus bald in den wirtschaftlichen Bereich kommen. Weitere Forschung ist unerlässlich, und die Massenproduktion wird dann die Preise purzeln lassen wie bei den Mikrochips etc.

Wenn man bedenkt, dass unsere derzeitigen Energievorräte Kohle, Öl, Gas und Uran nur endlich sind, und bereits in wenigen Jahrhunderten zu Ende gehen, muss sich die Menschheit jetzt schon dringend um andere, unendliche und saubere Energieformen bemühen. Insofern kann man es sicher nicht als Ökokult bezeichnen, wenn unsere Menschheit vermehrt nach regenerativen Energien begehrt. Die Entwicklungsgeschichte der Erde und der Menschheit wird in Milliarden von Jahren gerechnet, und wir beruhigen unser Gewissen mit dem Argument, dass die fossilen Energieträger ja noch einige Jahrhunderte ausreichen. Und was ist dann?

Wir haben doch auch eine große Verantwortung für die Zukunft, welche sich nicht nur danach erstrecken darf, dass über die Natur- und Denkmalschutz-Gesetzgebung unsere derzeitige Umwelt möglichst lang erhalten bleibt, sondern diese Verantwortung gilt auch dafür, dass wir uns bereits jetzt um die Energiesysteme der Zukunft kümmern, welche unsere Enkel zum Überleben benötigen.

Und da bietet sich einfach nur die Sonnenenergie in ihren vielfältigen Formen Solar-, Wasser-, Wind- und Bioenergie an. Und wenn die Sonne einmal nicht mehr Energie spendet, wird das Schicksal der Menschheit und der Erde ohnehin besiegelt sein. Dann hilft auch die Atomenergie nicht mehr weiter.

Die Stromerlöse für Regenerative Energien richten sich derzeit nach dem "Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG", wonach für Wasserkraftstrom aus Kleinkraftwerken bis 5 MW zwischen 6,65 bis 9,67 Cent/KWh, für Wind- und Bioenergie etwa 5,5 bis 11,5 Cent/KWh, und für Solarenergie bis zu 57,4 Cent/KWh bezahlt werden.

Dieses Gesetz wurde von den seither monopolen Stromversorgern bisher als angeblich "verfassungswidriges Subventionsgesetz" bekämpft, wobei mit sehr harten Bandagen vorgegangen wurde. Danach ist nur der in zentralen Großkraftwerken erzeugte Strom gut, preiswert und sicher, und der privat erzeugte Strom ist schlecht, teuer und volkswirtschaftlich schädlich.

Aber glauben das die Stromverbraucher oder die Politiker noch, angesichts der nimmer endenden Skandale der Stromwirtschaft, angesichts der Konzentrationsprozesse des bisherigen Monopols, und angesichts der wirtschaftlichen Übermacht der scheinbar im Überfluss schwimmenden Stromkonzerne, welche ganze Wirtschaftszweige aufkaufen? Das Oligopol zeigt seine Arroganz der Macht, es bekämpft jede aufkeimende Konkurrenz. Es will sich selbst erhalten, möglichst in den "bewährten" alten Strukturen, und wer sich erdreistet, in diese Struktur einzubrechen, wird kaltblütig abserviert. Dies zeugt von der fehlenden Verantwortung unserer Oligopolen Energieversorger für ihre Kunden und für die Zukunft. Nur das eigene Machtinteresse ist von Bedeutung.

Zumindest die neueste Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs widerspricht den Vorwürfen unzulässiger Subventionen, so dass wieder eine befriedigende Rechtssicherheit für potenzielle Investoren gegeben ist.

Es ist insoweit nicht fair gegenüber den Regenerativen, wenn deren Gestehungskosten mit den subventionierten Strompreisen der EVU verglichen werden, und gerade diese regenerativen Energieerzeuger dann bei einem gesetzlichen Mindestpreis von im Mittel etwa 7 Cent/KWh, welcher nicht mit weiteren Kosten belastet ist, polemisch als volksschädliche Subventionsempfänger bezeichnet werden.

Gerade die kleinen privaten Stromerzeuger, welche bisher vom Monopol ausgeschlossen und jahrzehntelang von den großen EVU diskriminiert wurden, brauchen den Schutz des Gesetzes, um neben dem vielen Engagement und Aufwand ihre Anlagen auch betriebswirtschaftlich erhalten und ausbauen zu können. Immerhin legen die Energieversorger die Kosten ihrer eigenen Wasser-, Wind- und Solaranlagen auch auf den Verbraucher um, ohne sich deshalb ein schlechtes Gewissen zu machen. Wenn private Erzeuger dasselbe Recht fordern, darf dies dann nicht sein?

Die Liberalisierung des Strommarktes hat keine Bahnbrechende Verbesserung für die Erneuerbaren Energien gebracht. Hier wurden lediglich geringfügige Nischen für einzelne Konzern-Anbieter ergeben, weil der Netzzugang zu schwierig und zu teuer ist. Die Mehrheit der privaten Produzenten von Ökostrom braucht weiterhin das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Existenzsicherung.

Aber damit die Regenerativen endlich wirtschaftlich arbeiten können, und dass endlich ein Durchbruch für alle umweltfreundlichen Energieformen ermöglicht wird, müssen die Vergütungen dringend auf einheitlich 95% des Durchschnittsstrompreises für Letztverbraucher erhöht werden.

Die Einbindung der Großkraftwerke der Konzerne in das EEG wurde von uns (leider erfolglos) abgelehnt, da es langfristig das EEG infrage stellen könnte. Großkraftwerke sind wesentlich wirtschaftlicher als die kleinen Anlagen der Mittelständler und können zudem über die direkte Vermarktung der EVU mehr erlösen, als im EEG festgeschrieben ist. Zusätzliche Subventionen könnten, falls dies politisch gewünscht ist, separat über Kreditbürgschaften oder Steuervorteile gewährt werden, welche auch die Mittelständler gerne für sich in Anspruch nehmen würden. Nach dem neuen EEG vom 1.8.2004 werden aber auf massives Drängen und politische Lobbyarbeit der wasserkraftstarken EVU auch deren große Wasserkraftwerke mit höheren Strompreisen vergütet, obwohl diese durchaus günstig Strom erzeugen und wirtschaftlich am Markt verwerten könnten.

 

Dipl.-Ing. Elmar Reitter - Pressesprecher BDW 

Obere Au 39 

 89611 Rechtenstein


Tel. 07375/212 Fax 1347        

e-mail: info@reitter-wasserkraft.de

 
 

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