|
Dipl.-Ing. Elmar Reitter,
Obere Au 39, 89611 Rechtenstein, Tel 07375/212 Fax 1347
Pressesprecher im BUNDESVERBAND DEUTSCHER WASSERKRAFTWERKE
1.
Nutzen:
Konventionelle
Energieerzeugung schädigt über Umwandlungsprodukte, Abgase und
Reststoffe unsere Natur im gesamten organischen und anorganischen Bereich
erheblich. Dadurch wird langfristig auch das Umfeld des Menschen geschädigt,
und dessen weitere Existenz gefährdet.
Deshalb
setzen alle fortschrittlichen Energieversorgungskonzepte neben dem großen
Einsparungspotential vor allem auf schadlose erneuerbare Energien, die aus
dezentral gelegenen Kleinanlagen eine umweltfreundliche, sozial verträgliche,
verbrauchernahe Stromversorgung aus heimischen Quellen sicherstellen. Hier
stellt die Wasserkraft derzeit das weitaus größte Potential.
Strom
aus Wasserkraft ist eine unerschöpfliche, saubere, heimische Energie, die
mit der Natur im Einklang steht und zudem bei der Einsparung umweltschädlicher
Energien einen hohen Beitrag leistet.
Die
Energienutzung des Wassers ist die umweltfreundlichste Art der
Energieerzeugung überhaupt, seit Jahrhunderten bewährt und danach ohne
Folgeschäden für die Umwelt. Wasserkraftwerke fügen sich nahtlos in die
Landschaft ein, sie verbrauchen nichts und stören auch den Naturhaushalt
nicht. Durch die Staustufen von Laufwasserkraftwerken wird die weitere
Erosion von Flusssohlen verhindert, die Hochwassergefahr vermindert, der
Grundwasserspiegel positiv beeinflusst, Feuchtbiotope erhalten bzw. neu
geschaffen, sowie der Erhalt der Flora und Fauna in der Flusslandschaft
durch Vergrößerung der Lebensräume und ihrer Vielfalt begünstigt.
Bei
der Stromerzeugung mit Wasserkraft werden keine fossilen Primärenergieträger
verbraucht, sondern es wird die normale klimatische Wirkung der
Sonnenenergie in Form von Lageenergieausnutzung des Regenwassers , von der
Schöpfung dem Menschen auf natürliche Art zur Verfügung gestellt, auf
umweltschonendste Weise genutzt. Die mit thermischen Kraftwerken
verbundenen Folgebelastungen in Form von ökologischen Schäden und
volkswirtschaftlichen Kosten entstehen bei der Wasserkraft gerade nicht,
sondern entlasten in diesem Bereich die Umwelt.
Gerade
die Meldungen der letzten Zeit über das unaufhaltbare Waldsterben, die
Versauerung der Gewässer, die Veränderung des Klimas mit seinen für
Mensch und Natur katastrophalen Folgen, die Inakzeptanz der Kernenergie,
und die Endlichkeit fossiler Energieträger fordern zwingend den verstärkten
Einsatz der heimischen Wasserkräfte.
Deshalb
sollte das große, bisher ungenutzte Wasserkraftpotential verstärkt zur
Stromerzeugung ausgenutzt werden. Die meisten Landesregierungen haben über
entsprechende Erlässe geregelt, dass mittels einer Verbesserung der
wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, der Festlegung der Restwassermengen
und der Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren der Ausbau der
Wasserkraftnutzung beschleunigt werden soll.
Auch
die EU fordert in einer Richtlinie den Abbau administrativer Hemmnisse bei
der Genehmigung von erneuerbaren Energien.
Leider
hat dies aber noch nicht zu dem gewünschten Neuausbau der heimischen
Wasserkräfte geführt, da oftmals durch "gruppenegoistische"
Pseudo-Naturschützer in falsch interpretierter Verantwortung unüberwindbare
Barrieren aufgebaut werden. Dazu gehören leider auch polemisierende Veröffentlichungen
z.B. des Landesnaturschutzverbandes, oder von gewissen Ortsgruppen des
BUND, wobei sich aber andere Verbände des BUND, von Greenpeace etc.
wiederum durchaus positiv aussprechen.
Es
ist dementsprechend öfters festzustellen, dass Naturschützer und
Umweltschützer in derselben Angelegenheit entgegengesetzte Meinungen
vertreten.
Die
staatlichen und privaten "Bedenkenträger", also Fachbehörden
und Verbände, behaupten oftmals schlicht und einfach
"nachhaltige Beeinträchtigungen" und folgern daraus
scheinbar die zwangsläufige Ablehnung. Eine seriöse Beweisführung über
die behaupteten Beeinträchtigungen gibt es in den allermeisten Fällen
nicht. Die Pauschalbehauptungen werden oftmals als Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnis dargestellt, und damit ist die Sache
ablehnend gelaufen.
Wird durch aufwendige Gutachten dann
das Gegenteil bewiesen, werden oftmals neue Bedenken anderer Art
herbeigezaubert, welche wiederum zu neuem Gutachtenzwang führen können.
Aber
diese Probleme hat nicht nur die Wasserkraft, sondern auch die Windenergie
(Landschaftsästhetik, Vogelschutz, Schattenwurf, Lärmprobleme etc.), die
Solarenergie (Erntefaktor, Flächenverbrauch, Wirkungsgrade etc.), und die
Biomasse (Waldnutzung, Monokulturen, Pyrotechnik etc).
Das
Problem liegt tatsächlich darin, dass einerseits praktisch alle Parteien
erneuerbare Energien fordern, andererseits aber parallel hierzu seit
Jahren ständig restriktivere Gesetze auf dem Umweltsektor verabschiedet
werden, welche die Zulassung erneuerbarer Energien immer weiter erschweren
und sogar ausschließen.
Eine
Neuanlage im Außenbereich ist seit 1997 nach dem Baurecht zwar
privilegiert, aber unter Anwendung geltender Naturschutzrechte des Bundes
und der Länder vom Grundsatz her nur schwer genehmigungsfähig und wird
als "Eingriff" meist abgelehnt. Das Naturschutzrecht
(Biotopschutz) setzt also weiterhin äußerst restriktiv an, und blockiert
viele Initiativen.
Gerne
wird bei der Ablehnungsbegründung auch nach dem St. Florians-Prinzip
gearbeitet: Die Küstenländer verniedlichen den Nutzen der Windenergie,
und befürworten den Ausbau der Wasserkräfte in den Bergregionen. Diese
wiederum polemisieren, dass die Windkraftnutzung im Norden wirkungsvoller
sei, als hierzulande "den letzten Bach auszubauen".
Eine
Genehmigung ist somit generell nur als Ausnahme- oder Sondergenehmigung
möglich, und dies auch nur dann, wenn die Genehmigungsbehörde und
deren Fachabteilungen bereit sind, die positiven Wirkungen der Nutzung
erneuerbarer Energien stärker als die Ablehnungsforderungen zu gewichten.
Wenn hier keine Änderung eintritt, dann wird das zusätzlich nutzbare
Potential immer nur in einem bescheidenen Rahmen bleiben, so wie die
Stromwirtschaft, die eigentlich ja keine erneuerbaren Energien will, dies
immer beschwörend behauptet.
Damit
die Zulassung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien aber nicht von
der persönlichen Einstellung der Planungs- und Genehmigungsbehörden abhängt,
müssten Kriterien gefunden werden, die bei Einhaltung bestimmter
Vorraussetzungen zwingend zu einer Gestattung führen müssen.
Es
geht hierbei nicht darum, den Natur- und Landschaftsschutz zu schwächen;
dessen Belange sollen nicht generell ausgeblendet werden. Vielmehr geht es
darum, zumindest eine Parität zwischen der Nutzung erneuerbarer Energien
und den Belangen des Naturschutzes herzustellen, damit die
"Erneuerbaren" nicht generell abgewiesen werden können, sondern
auch im Genehmigungsverfahren eine echte Chance bekommen.
Hierzu muss gesagt werden, dass jede Baumaßnahme, Tätigkeit und
Verrichtung des Menschen eine Veränderung bewirkt und damit letztlich als
Eingriff bewertet werden kann. Ausschlaggebend ist aber, ob dieser
Eingriff in der Natur zu Schäden oder negativen Folgen führt, und auch,
wie diese politisch bewertet werden. Auch der Nutzen einer Maßnahme für
den Menschen und für das Klima, und somit letztlich zum Schutz der
gesamten Schöpfung muss entsprechend gewichtet werden.
Bei
der Wasserkraftnutzung treten aber nachgewiesenermaßen keine gravierenden
Schäden im Naturhaushalt auf, meist
werden sogar neue zusätzliche Biotope und Lebensräume geschaffen.
Laufwasserkraftwerke sind deshalb immer ökologisch verträglich.
Auch
an Orten, welche Naturbelassen bleiben, kommen Auswirkungen mit
wesentlichen Eingriffen durch die Natur selbst vor, wie z.B. Sturmschäden,
Naturkatastrophen, Überschwemmungen usw. Trotzdem erhöht und entwickelt
sich auch dort eine einzigartige Artenvielfalt. Auch Klimaänderungen wie
die Eiszeit haben der Natur nichts anhaben können. Die Entwicklung der
Natur geht evolutionär weiter.
Die
regenerativen Erzeugungsanlagen sind Anteile dieser evolutionären Phase,
da sie einem geschlossenen Kreislaufsystem zuzuordnen sind, das global
betrachtet entropieneutral ist, und das System insoweit nicht gestört
wird.
Kernenergie
und fossile Verbrennung erhöhen die Entropie
und vergeuden Ressourcen, wobei durch Emissionen langfristig
erhebliche Schäden an Mensch und Natur entstehen. Energien, welche in
Milliarden Jahren Erdgeschichte angespart wurden, werden in
erdgeschichtlich sehr kurzen Zeiträumen, wenigen Jahrhunderten,
freigesetzt. Dies sind revolutionäre Zugänge zum Naturhaushalt, welche
die Natur nicht heilen kann!
Daraus
leite ich ab:
Wasserkraftnutzung
ist umweltfreundlich
Wasserkraft
nutzt die Natur, ohne sie zu zerstören
Wasserkraft
vermeidet anteilig Schäden durch Großkraftwerke
Wasserkraftnutzung
ist ein wichtiger, öffentlicher Belang
Wasserkraftnutzung
muss deshalb vorrangig befürwortet werden
Hierdurch
ergibt sich, dass die Nutzung der regenerativen Wasserkräfte (und
auch der anderen Regenerativen) aus gesamtökologischer Sicht durchaus
positiv zu bewerten ist, und auch nach Expertenmeinung aus den
Umweltschutzverbänden unstrittig dem Wohl der Allgemeinheit dient (Die
Experten widersprechen sich da übrigens öfters, was darauf hindeutet,
dass von der Gegnerseite viele Behauptungen aufgestellt werden, welche
wissenschaftlich nicht nachvollziehbar sind). Denn es kann nicht der Natur
dienen bzw. der Allgemeinheit helfen, wenn der letzte Baum in unseren
Bergen aufgrund der Schadstoffemissionen aus Verbrennungskraftwerken
abstirbt und die Gewässer unter dem drohenden
CO2-Hitzeschirm austrocknen. Und wie
sollen wir dann unseren Energiebedarf der Zukunft decken, wenn die
fossilen Brennstoffe zur Neige gehen? Allein mit Sparmaßnahmen kommen wir
nicht zurecht, wir brauchen auch noch eine Erzeugung.
Bei
Erfüllung der aus einer sehr eingeschränkten Betrachtungsweise
resultierenden und überzogenen Forderungen der Gegner dieser
Regenerativen wäre in Süddeutschland die Nutzung der Wasserkraft, und in
Norddeutschland die Nutzung der Windkraft künftighin generell
ausgeschlossen. Damit wäre beispielsweise allein in Baden Württemberg
ein verfügbares Potential von
über 4 Mrd. kwh/a verloren, und das derzeitig genutzte Potential
ginge um weitere 3 Mrd. kwh/a zurück.
Der
Ersatz dieser schadstofffreien und umweltfreundlichen Energie durch Wärmekraftwerke
würde z.B. in Baden Württemberg zu einem zusätzlichen Ausstoß von über
7 Mrd. kg CO2
alljährlich führen, verbunden
mit den weiteren Schadstoffen Stickoxide, Schwefelverbindungen,
Gifte, Stäube, sowie die Aufheizung der Gewässer durch Kühltürme.
Dadurch
würde sich das bereits drohende Risiko der Klimakatastrophe mit Ihren
Folgen des Waldsterbens, der Versauerung der Gewässer und der Vergiftung
aller Lebensformen exorbitant erhöhen.
Bei
Berücksichtigung des Energiebedarfs der exponentiell wachsenden Weltbevölkerung
wird die Fortsetzung der seitherigen Energiepolitik kurzfristig in eine
verheerende Sackgasse führen.
Deshalb
gibt es keine Alternativen, wir müssen die regenerativen Energien
konsequent akzeptieren, auch wenn einzelne Gruppen darin gruppenegoistisch
Nachteile vermuten.
Die
Wasserkraftnutzung ist eine umweltgerechte, sanfte Energieform der Zukunft
und sollte vorangebracht werden, um ihren Anteil an der
Netto-Stromerzeugung der Bundesrepublik von derzeitig 5% auf mindestens
10% zu erhöhen. Durch diesen umweltverträglichen Ausbau um weitere 11
Mrd. kwh/a könnten jährlich
etwa 3,85 Mrd. ltr. Erdöl oder 5,0 Mio. to Steinkohle an fossilen
Rohstoffen eingespart werden.
Wenn
man bedenkt, dass jede fossil erzeugte kwh Strom neben den weiteren
Schadstoffen Stickoxide, Schwefelverbindungen, Giften und Stäuben zwangsläufig
1 kg CO2 und 2 kwh Abwärme
(Wirkungsgrad 33%) miterzeugt, könnte durch den Ausbau dieses
Bundesdeutschen Potentials eine jährliche Minderbelastung von 11 Mio.
tons CO2 und 22 Mrd. kwh Abwärme pro
Jahr zugunsten unseres Klimas und zur Eindämmung des Waldsterbens
erreicht werden.
Folgende
Vergleichsrechnung bringt die ökologische Bedeutung der Wasserkraft auf
einen weiteren Punkt:
Jede durch Wasserkraft installierte
KW bringt eine elektrische Arbeit von jährlich ca. 5.500 kwh und
vermindert damit einen CO2-Ausstoß
von 5,5 Tonnen CO2. Ein Hektar Wald absorbiert im Jahr 5,4 Tonnen CO2.
Das bedeutet, dass ein KW durch Wasserkraft installierte Leistung im
Hinblick auf die CO2-Absorption einen
Hektar Wald ersetzt.
Damit
würde dem Mensch und der Natur ein weitaus größerer Dienst erwiesen,
als durch radikale und gruppenegoistische Verhinderung des Ausbaus der
regenerativen Energieträger unter dem Deckmäntelchen des Naturschutzes,
ohne bessere Alternativen aufzeigen zu können.
2.
Kosten:
In
den Kostenrechnungen der Energieversorger sind längst nicht alle Kosten
enthalten, welche der Strom tatsächlich kostet. Dieser wird künstlich so
billig gehalten, dass er für Industrie und Kleinverbraucher erschwinglich
erscheint.
Die
Gestehungskosten waren nach Angaben der Stromversorger (EnBW
Energiewirtschaftliche Briefe 1988!):
| Kernenergie |
15,0 Pfg./kwh |
(7,67 C/kwh) |
| Steinkohle,
rauchgasgereinigt |
19,0 Pfg./kwh |
(9,71 C/kwh) |
| EVU - eigene
Wasserkraft |
20,0 Pfg./kwh |
(10,23 C/kwh) |
| Windenergie |
20,0 Pfg./kwh |
(10,23 C/kwh) |
| Solarstrom |
250,0 Pfg./kwh |
(127.82 C/kwh) |
–
Damals
waren die Netz- und Transportkosten noch mit wenigen Pfg./kWh angegeben
worden
Die
Gestehungskosten werden heute wesentlich billiger angegeben.
| Kernenergie |
3 Cent/kWh |
| Braunkohle |
2,5 Cent/kWh |
| Steinkohle |
3 Cent/kWh |
| EVU - eigene große Wasserkraft |
9 Cent/kWh |
| Windenergie |
9 Cent/kWh |
| Solarstrom |
50 Cent/kWh |
–
Heute
werden die Netz- und Transportkosten mit 5-7 Cent/kWh angegeben
Welche Politik nach der Liberalisierung des
Energiemarktes hinter dieser Beliebigkeit steckt, mag sich jeder selbst
zusammenreimen.
Elektrischer
Strom kostet bei fossiler Verbrennung und Kernenergie aber unter
volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise wesentlich mehr.
Über
die Steuerlast und die Staatsverschuldung zahlt jeder Bürger die
Milliarden Subventionen mit, welche in den letzten Jahrzehnten in die
Stromwirtschaft geflossen sind. Dies sind vor allem Forschungsgelder für
die Atomwirtschaft, Milliarden Steuervorteile für die
Energieversorgungsunternehmen durch steuerfreie Rückstellungen für den Rückbau
der Atomkraftwerke, das nicht in Geldwert bezifferbare Risiko für die
fehlende Versicherungsdeckung der Atomkraftwerke, welches jeder Bürger
mit trägt, sowie die Kosten der Zwischen- und Endlagerung der Atomabfälle.
Auch
die angefangenen und wieder aufgegebenen Projekte wie Wackersdorf usw.,
oder die Bauruinen wie Kalkar, kosten den Verbraucher Milliarden.
Außerdem
sind in den Strompreisen die so genannten sozialen bzw. externen Kosten
der fossilen Verbrennung nicht enthalten, welche die jetzige
Volkswirtschaft und unsere Nachkommen indirekt tragen müssen. Dies sind
die Kosten für Schäden an der natürlichen Umwelt, Treibhauseffekt,
Aufheizung der Flüsse und der Atmosphäre durch Kühltürme,
Verschleuderung von Primärenergie durch miserable Wirkungsgrade, Schäden
an Gebäuden und Anlagen, und nicht zuletzt Gesundheitsschäden beim
Menschen selbst, allesamt auch hervorgerufen durch den Schadstoffausstoß
der fossilen Kraftwerke.
Würde
man alle diese Kosten auf den Strompreis zurechnen (man nennt dies
"Internalisierung externer Kosten"), dann kämen
durchschnittliche Stromerzeugungskosten von weit mehr als 20Cent/KWh
heraus, wobei hier ein größerer Kernkraftunfall nicht eingerechnet ist!
Damit ist der Strom aus konventioneller Erzeugung schon jetzt nicht mehr
"billig", und auf längere Sicht gerechnet auch nicht einmal
preiswert oder erschwinglich.
Durch
die derzeitige Kostenrechnung der Stromversorger bietet der Strompreis
sogar Anreize zum Vergeuden oder Verschleudern. Neben den starken
verdeckten und Wettbewerbsverzerrenden Subventionen, welche den Strompreis
grundsätzlich billig erscheinen lassen (obwohl ja wir Verbraucher diese
Kosten letztlich alle tragen müssen!), erfolgt auch noch die Aufteilung
des Strompreises in feste und variable Kosten. Dadurch, dass der
Verbraucher den festen Anteil bezahlen muss, ob er viel oder wenig Strom
verbraucht, werden die verbrauchten kwh relativ so günstig, dass ein
Vergeuden geradezu provoziert wird. Das Sparen wird so nur gering belohnt.
Gegenüber
den internalisierten volkswirtschaftlichen Kosten der konventionellen
Stromerzeugung sind die Kosten der umweltfreundlichen, regenerativen
Energieerzeugung doch im echten volkswirtschaftlichen Vergleich gut
konkurrenzfähig.
Strom
aus Wasserkraftwerken kostet zwischen 9 Cent/KWh) bis zu 20 Cent/ KWh), je
nach Alter der Anlage, Größe und Standortbedingungen.
Damit
ist die Wasserkraft natürlich auch langfristig kalkulierbar, sicher und
erschwinglich, da sie nicht mit weiteren Folgekosten belastet ist und auch
in Jahrtausenden noch zur Verfügung steht.
Auch
die Windenergie steht mit ihren derzeitigen Gestehungskosten von ca. 7,5
Cent/KWh) bis zu 10,0 Cent/KWh verhältnismäßig günstig da.
Lediglich
die Solarenergie ist gegenüber den internalisierten Kosten noch zu teuer,
kann aber nach Expertenangaben durch Anschubsubventionen mit
Breitenwirkung durchaus bald in den wirtschaftlichen Bereich kommen.
Weitere Forschung ist unerlässlich, und die Massenproduktion wird dann
die Preise purzeln lassen wie bei den Mikrochips etc.
Wenn
man bedenkt, dass unsere derzeitigen Energievorräte Kohle, Öl, Gas und
Uran nur endlich sind, und bereits in wenigen Jahrhunderten zu Ende gehen,
muss sich die Menschheit jetzt schon dringend um andere, unendliche und
saubere Energieformen bemühen. Insofern kann man es sicher nicht als Ökokult
bezeichnen, wenn unsere Menschheit vermehrt nach regenerativen Energien
begehrt. Die Entwicklungsgeschichte der Erde und der Menschheit wird in
Milliarden von Jahren gerechnet, und wir beruhigen unser Gewissen mit dem
Argument, dass die fossilen Energieträger ja noch einige Jahrhunderte
ausreichen. Und was ist dann?
Wir
haben doch auch eine große Verantwortung für die Zukunft, welche sich
nicht nur danach erstrecken darf, dass über die Natur- und
Denkmalschutz-Gesetzgebung unsere derzeitige Umwelt möglichst lang
erhalten bleibt, sondern diese Verantwortung gilt auch dafür, dass wir
uns bereits jetzt um die Energiesysteme der Zukunft kümmern, welche
unsere Enkel zum Überleben benötigen.
Und
da bietet sich einfach nur die Sonnenenergie in ihren vielfältigen Formen
Solar-, Wasser-, Wind- und Bioenergie an. Und wenn die Sonne einmal nicht
mehr Energie spendet, wird das Schicksal der Menschheit und der Erde
ohnehin besiegelt sein. Dann hilft auch die Atomenergie nicht mehr weiter.
Die
Stromerlöse für Regenerative Energien richten sich derzeit nach dem
"Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG", wonach für Wasserkraftstrom
aus Kleinkraftwerken bis 5 MW zwischen 6,65 bis 9,67 Cent/KWh, für Wind-
und Bioenergie etwa 5,5 bis 11,5 Cent/KWh, und für Solarenergie bis zu
57,4 Cent/KWh bezahlt werden.
Dieses
Gesetz wurde von den seither monopolen Stromversorgern bisher als
angeblich "verfassungswidriges Subventionsgesetz" bekämpft,
wobei mit sehr harten Bandagen vorgegangen wurde. Danach ist nur der in
zentralen Großkraftwerken erzeugte Strom gut, preiswert und sicher, und
der privat erzeugte Strom ist schlecht, teuer und volkswirtschaftlich schädlich.
Aber
glauben das die Stromverbraucher oder die Politiker noch, angesichts der
nimmer endenden Skandale der Stromwirtschaft, angesichts der
Konzentrationsprozesse des bisherigen Monopols, und angesichts der
wirtschaftlichen Übermacht der scheinbar im Überfluss schwimmenden
Stromkonzerne, welche ganze Wirtschaftszweige aufkaufen? Das Oligopol
zeigt seine Arroganz der Macht, es bekämpft jede aufkeimende Konkurrenz.
Es will sich selbst erhalten, möglichst in den "bewährten"
alten Strukturen, und wer sich erdreistet, in diese Struktur einzubrechen,
wird kaltblütig abserviert. Dies zeugt von der fehlenden Verantwortung
unserer Oligopolen Energieversorger für ihre Kunden und für die Zukunft.
Nur das eigene Machtinteresse ist von Bedeutung.
Zumindest
die neueste Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen
Gerichtshofs widerspricht den Vorwürfen unzulässiger Subventionen, so
dass wieder eine befriedigende Rechtssicherheit für potenzielle
Investoren gegeben ist.
Es
ist insoweit nicht fair gegenüber den Regenerativen, wenn deren
Gestehungskosten mit den subventionierten Strompreisen der EVU verglichen
werden, und gerade diese regenerativen Energieerzeuger dann bei einem
gesetzlichen Mindestpreis von im Mittel etwa 7 Cent/KWh, welcher nicht mit
weiteren Kosten belastet ist, polemisch als volksschädliche
Subventionsempfänger bezeichnet werden.
Gerade
die kleinen privaten Stromerzeuger, welche bisher vom Monopol
ausgeschlossen und jahrzehntelang von den großen EVU diskriminiert
wurden, brauchen den Schutz des Gesetzes, um neben dem vielen Engagement
und Aufwand ihre Anlagen auch betriebswirtschaftlich erhalten und ausbauen
zu können. Immerhin legen die Energieversorger die Kosten ihrer eigenen
Wasser-, Wind- und Solaranlagen auch auf den Verbraucher um, ohne sich
deshalb ein schlechtes Gewissen zu machen. Wenn private Erzeuger dasselbe
Recht fordern, darf dies dann nicht sein?
Die
Liberalisierung des Strommarktes hat keine Bahnbrechende Verbesserung für
die Erneuerbaren Energien gebracht. Hier wurden lediglich geringfügige
Nischen für einzelne Konzern-Anbieter ergeben, weil der Netzzugang zu
schwierig und zu teuer ist. Die Mehrheit der privaten Produzenten von Ökostrom
braucht weiterhin das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur
Existenzsicherung.
Aber
damit die Regenerativen endlich wirtschaftlich arbeiten können, und dass
endlich ein Durchbruch für alle umweltfreundlichen Energieformen ermöglicht
wird, müssen die Vergütungen dringend auf einheitlich 95% des
Durchschnittsstrompreises für Letztverbraucher erhöht werden.
Die
Einbindung der Großkraftwerke der Konzerne in das EEG wurde von uns
(leider erfolglos) abgelehnt, da es langfristig das EEG infrage stellen könnte.
Großkraftwerke sind wesentlich wirtschaftlicher als die kleinen Anlagen
der Mittelständler und können zudem über die direkte Vermarktung der
EVU mehr erlösen, als im EEG festgeschrieben ist. Zusätzliche
Subventionen könnten, falls dies politisch gewünscht ist, separat über
Kreditbürgschaften oder Steuervorteile gewährt werden, welche auch die
Mittelständler gerne für sich in Anspruch nehmen würden. Nach dem neuen
EEG vom 1.8.2004 werden aber auf massives Drängen und politische
Lobbyarbeit der wasserkraftstarken EVU auch deren große Wasserkraftwerke
mit höheren Strompreisen vergütet, obwohl diese durchaus günstig Strom
erzeugen und wirtschaftlich am Markt verwerten könnten.
Dipl.-Ing.
Elmar Reitter - Pressesprecher BDW
Obere
Au 39
89611
Rechtenstein
Tel. 07375/212 Fax 1347
e-mail:
info@reitter-wasserkraft.de
|