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Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V.

  Ihre Interessenvertretung:

Die Vereinigung wurde 1984 gegründet, um in enger Zusammenarbeit mit dem BDW und BEE in Bayern, Bund und Europa eine effiziente Vertretung und Betreuung der Wasserkraftwerke zu gewährleisten.
Eine Vielzahl von Aufgaben ist noch zu erledigen. Dies kann nur ein starker Verband mit vielen Mitgliedern leisten.

Schaffen Sie durch Ihre Mitgliedschaft eine starke Vereinigung zu Ihrem Vorteil. Nur gemeinsam können wir viel erreichen!

Der Vorstand der Vereinigung bittet nachdrücklich, die Interessensvertretungen der Wasserkraft gerade im wasserkraftreichen Bayern wirkungsvoll durch eine große Mitgliederzahl zu unterstützen.

Ziele des Verbandes (einige Beispiele):

Erhaltung des Erneuerbaren Energien Gesetz gegen Angriffe von Teilen der Stromwirtschaft und weiterer einflussreicher Organisationen, z.B. BDI.

Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht ohne Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Wasserkraftwerke.

Schaffung eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen.

Aufstockung und Erhaltung des Bayerischen Förderprogramms.

Schaffung eines umfangreichen Förderprogramms des Bundes und steuerlicher Anreize.

Rechengutbeseitigung nicht zu Lasten der Wasserkraft.

Festsetzung angemessener Restwassermengen ohne Existenzgefährdung.

Unbürokratische, kostengünstige Bewilligungen und Erhaltung von Altrechten zur besseren Rechtssicherheit.

Keine Verschlechterung der Rechtssituation bei Änderungen von Wasserkraftanlagen und Verlängerung der Bewilligung.

Verlängerung der Bewilligungsdauer von 30 auf mind. 60 Jahre.

Anerkennung der vermiedenen "sozialen Kosten", wie Natur-, Gesundheits-, Gebäudeschäden zugunsten der Wasserkraft.

Wasserkraftfreundliche Landesentwicklungs- und Regionalplanung.
(Es wurde z.B. erreicht, im neuen Landesentwicklungsprogramm eine verstärkte Erschließung und Nutzung der Wasserkraft festzuschreiben und im Rahmen einer Bagatellklausel tausende von Kleinwasserkraftwerken von Restwassererhöhungen zu verschonen sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte einzuführen. Ferner konnte erwirkt werden, die frühere existenzgefährdende MNQ-Restwasser-Empfehlung zu streichen).

Vertretung in Fischerei- und Naturschutzfragen.


 

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