|
|
 |
 |
 |
 |
Vereinigung Wasserkraftwerke in
Bayern e.V. |
 |
 |
 |
 |
| |
Ihre Interessenvertretung:
Die Vereinigung wurde 1984 gegründet, um in enger Zusammenarbeit mit
dem BDW und BEE in Bayern, Bund und Europa eine effiziente Vertretung und
Betreuung der Wasserkraftwerke zu gewährleisten.
Eine Vielzahl von Aufgaben ist noch zu erledigen. Dies kann nur ein
starker Verband mit vielen Mitgliedern leisten.
Schaffen Sie durch Ihre Mitgliedschaft eine starke Vereinigung zu Ihrem
Vorteil. Nur gemeinsam können wir viel erreichen!
Der Vorstand der Vereinigung
bittet nachdrücklich, die Interessensvertretungen der Wasserkraft gerade
im wasserkraftreichen Bayern wirkungsvoll durch eine große Mitgliederzahl
zu unterstützen.
Ziele des Verbandes (einige Beispiele):
Erhaltung des Erneuerbaren Energien
Gesetz gegen
Angriffe von Teilen der Stromwirtschaft und weiterer einflussreicher
Organisationen, z.B. BDI.
Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht
ohne Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Wasserkraftwerke.
Schaffung eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen.
Aufstockung und Erhaltung des Bayerischen Förderprogramms.
Schaffung eines umfangreichen Förderprogramms des Bundes und steuerlicher
Anreize.
Rechengutbeseitigung nicht zu Lasten der Wasserkraft.
Festsetzung angemessener Restwassermengen ohne Existenzgefährdung.
Unbürokratische, kostengünstige Bewilligungen und Erhaltung von
Altrechten zur besseren Rechtssicherheit.
Keine Verschlechterung der Rechtssituation bei Änderungen von
Wasserkraftanlagen und Verlängerung der Bewilligung.
Verlängerung der Bewilligungsdauer von 30 auf mind. 60 Jahre.
Anerkennung der vermiedenen "sozialen Kosten", wie Natur-,
Gesundheits-, Gebäudeschäden zugunsten der Wasserkraft.
Wasserkraftfreundliche Landesentwicklungs- und Regionalplanung.
(Es wurde z.B. erreicht, im neuen Landesentwicklungsprogramm eine
verstärkte Erschließung und Nutzung der Wasserkraft festzuschreiben und
im Rahmen einer Bagatellklausel tausende von Kleinwasserkraftwerken von
Restwassererhöhungen zu verschonen sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte
einzuführen. Ferner konnte erwirkt werden, die frühere
existenzgefährdende MNQ-Restwasser-Empfehlung zu streichen).
Vertretung in Fischerei- und Naturschutzfragen.
|
|
 |
 |
 |
|