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Das Erneuerbare - Energien - Gesetz muss uneingeschränkte Gültigkeit haben - auch Energieversorgungsunternehmen müssen an Bundesgesetze gebunden sein.
Die fundamentale Neubewertung der erneuerbaren Energien im Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. 2. 2000 wird von der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg wie vom Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke begrüßt als längstens überfällig und lebenswichtig für die Umwelt und für die deutsche und auch die europäische Bevölkerung.
Auch wird die Zielsetzung der Europäischen Union im Weißbuch begrüßt, den Anteil der erneuerbaren Energien von 6 Prozent auf 12 Prozent bis zum Jahr 2010 zu verdoppeln.
Dennoch muss nach wenigen Monaten bereits festgestellt werden, dass die Stromwirtschaft versucht das EEG und somit auch die Zielsetzungen der EU gezielt zu unterlaufen.
So werden jüngste Strompreiserhöhungen der Energieversorgungsunternehmen (EVU) mit dem Hinweis auf das EEG begründet und, dass die Stromversorger durch den Gesetzgeber, genau: durch das "Erneuerbare - Energie -Gesetz", gezwungen würden, eine Art Sozialhilfe an die privaten Stromerzeuger aus erneuerbaren Energien zu zahlen.
Diese Darstellung der Energieversorgungsunternehmen ist falsch, denn sie vermeiden mit der Übernahme des Wasserkraftstroms weit mehr Kosten, als sie zugeben möchten.
Nach einer Stellungnahme des Bundeskartellamtes dürfen als vermiedene Kosten nicht die Brennstoffkosten der billigsten Energieträger angesetzt werden, sondern es müssen die gesamten Gestehungskosten der teuersten verdrängten Energieart zugrundegelegt werden. Dazu gehören selbstverständlich auch die Investitionskosten für die Anlagen, ebenso wie die Gestehungskosten für neue Atomkraftwerke oder EVU - eigene Wasserkraftwerke voll auf den Strompreis umgelegt wurden.
Zum anderen werden ins neue EEG auch die Wasserkraft-Anlagen der großen EVU mit einbezogen. Diese sind in der Regel voll automatisiert, höchst modern und tauchen in der Bilanz als sehr ertragreich auf. Allerdings belegen die EVU´s ständig, dass sie für Strom aus erneuerbaren Energien, den sie selbst produzieren, höhere Kosten haben, als sie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüten. Dies wird auch durch den von verschiedenen EVU´s angebotenen "Ökotarif" besonders deutlich.
Die Vorteile der eigenen Unternehmen werden von VDEW also so dargestellt, als kämen diese ausschließlich den privaten Erzeugern zugute.
Zugute kommen diese Vorteile jedoch vor allem den großen Unternehmen, die dank einer geschickten Marketingstrategie neuerdings Strom aus Wasser, Sonne oder Wind direkt aus der Steckdose verkaufen. Selbstverständlich zum "Ökotarif", den der Kunde freudig bezahlen soll, weil er ja mit seinem Neuvertrag etwas für die Umwelt leistet.
Dabei müsste diese Mogelpackung eigentlich für jeden ersichtlich sein, denn es ist physikalisch unmöglich, in Stromleitungen zwischen verschiedenst erzeugten Energiearten zu unterscheiden.
Nur wer eine direkte Leitung von Sonnenkollektoren, Windkraftanlage oder Wasserkraftwerk zu seiner Steckdose besitzt, kann auch Strom aus Erneuerbarer Energie erlangen.
Jeder andere nutzt einen Mix aus verschiedenen Erzeugungen oder manchmal sogar ohne Umwege direkt vom Atomkraftwerk, obwohl der gutgläubige Verbraucher gerade dies mit dem Ökostromtarif vermeiden wollte. Bezahlt wird jedoch nach dem umweltfreundlichen Ökotarif an die EVU. Mit Aufschlag und ohne Vorbehalt .
Mit Vorbehalt werden allerdings inzwischen die Stromlieferungen der Wasserkraftwerke an die Energieversorgungsunternehmen abgerechnet. Die EVU erkennen das vom Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedete, vom Bundespräsidenten unterzeichnete und somit rechtskräftig gewordene Erneuerbare-Energien-Gesetz
nur unter Vorbehalt an. Ein Vorgang der beispiellos ist und der nicht der Planungssicherheit der Wasserkraftwerks-Unternehmer dienen kann.
(Der Vorbehalt gilt dem Differenzbetrag zwischen den sogenannten "vermiedenen Kosten" und dem EEG. )
In der Hoffnung, das EEG über die EU-Wettbewerbsrichtlinien angreifen zu können, werden an die Partner und Stromlieferanten Rechts- und Zahlungsvorbehalte verschickt. Es ist jedoch gerade diese Energieart, welche die EVU´s nach ihrem Ökotarif teurer an die Kunden weiterleiten können, weil er ja umweltfreundlich produziert wurde.
In diesem Fall wird der Beschluss der Bundesregierung gerne als Verkaufsargument benutzt, der da lautet, bis zum Jahr 2005 die CO2 Emission gegenüber 1987 (alte Bundesländer) um 25 - 30 Prozent zu reduzieren, Energie einzusparen und erneuerbare Energien verstärkt einzusetzen.
In der Tat hat die Wasserkraft den entscheidenden Anteil mit rund 80 Prozent an den erneuerbaren Energien. Sie ist dezentral über das Land gestreut und bietet vielen tausend mittelständischen Familien eine Existenzgrundlage.
Über 22 Milliarden kWh werden in Deutschland aus Wasserkraft erzeugt. Sie ersparen mehr als 22 Milliarden Kilogramm des Treibhausgiftes CO2 und viele Schadstoffe, die bei der Erzeugung von Strom aus fossilen Brennstoffen anfallen. Die deutschen Wasserkraftwerke fordern deshalb zur Bestandsicherung und verstärkten Nutzung einen Nachteilsausgleich, der die massive Förderung der Kernenergie und Kohle zur Bemessungsgrundlage hat. Sie begrüßen das Förderprogramm des Bundes, das jedoch viel zu gering ausgestattet ist. Es wird aber auch nur dann greifen, wenn auch die behördlichen Genehmigungen schneller und ausbaufreundlicher erteilt werden. Darüber hinaus wird die Anerkennung der vermiedenen sozialen Kosten - 40 Pfennige je kWh - für Gesundheits-, Wald und Gebäudeschäden gefordert.
Nach Meinung der AWK haben die, allerdings nur kurze Zeit, sinkenden Strompreise dem Erhalt und dem Ausbau der erneuerbaren Energien entgegengewirkt. Eher haben sie zu einem Abbau geführt. Es war richtig, im Hinblick auf die Zielsetzungen der EU und die Ressourcenschonung sowie die vermiedenen sozialen Kosten, die erneuerbaren Energien preislich höher zu bewerten und von der allgemeinen Preissenkungstendenz abzukoppeln. Nur dann werden bestehende Betriebe stabilisiert und neue hinzugebaut. Das EEG wird im Interesse eines nachhaltigen Klimaschutzes unterstützt.
Darüber hinaus kann man aber nicht die Tarife anderer Energieerzeugungsarten wie Kohle und Kernkraft heruntersubventionieren und ausgerechnet die erneuerbaren Energien an diesen künstlich verminderten Preisen messen. So wird die CO2- und schadstoffemittierende sowie Ressourcen verbrauchende Kohle mit sechsstelligen Beträgen je Arbeitsplatz gefördert. Auch der Atomstrom ist teurer als die Vergütung nach dem EEG, wenn man die direkten und indirekten Förderungen der Kernkraft, das ungesicherte Haftungsrisiko und ungelöste Fragen bezüglich Endlagerung mit einbezieht. Allein aus den Zinsen der steuerfreien Rückstellungen in einer Größe von über 60 Milliarden DM fließen der Energiewirtschaft auf Kosten der Allgemeinheit Gewinne und Liquidität in großem Umfang zu. Es erlaubt den EVU´s, ganze Wirtschaftszweige aufzukaufen und in der Mineralöl- und Tankstellenwirtschaft die Treibstoffpreise zu bestimmen. Sowohl nach unten wie nach oben.
Ein existenzielles Problem stellen für die Wasserkraftwerke überzogene Restwassermengen dar. Darunter versteht man diejenige Wassermenge, die bei Ausleitungskraftwerken neben den ökologisch wertvollen Mühlbächen im Mutterbett zu verbleiben hat.
Die AKW plädiert dafür, dass die Restwassermengen maßvoll festgesetzt werden, um eine höchstmögliche Menge an schadstofffreiem Strom mittels Wasserkraft zu erzeugen. Eine höhere Restwassermenge erfordert zwangsläufig mehr Energie mittels Kernkraft oder fossiler Brennstoffe. Und pro kWh, die stattdessen mit Kohle produziert wird, wird wiederum knapp ein Kilo CO2 emittiert, der Treibhauseffekt wird weiter gefördert.
Fischer und Wasserkraftwerksbetreiber sitzen in einem Boot und haben seit Jahrhunderten eine friedliche Koexistenz. Dieser Friede wird neuerdings aus Kreisen der Fischerei-Sachverständigen gestört. Öko-ideologisch überzogene und völlig verfehlte Vorstellungen müssen jedoch zurückgewiesen werden.
Forderungen der Ökologen, welche die Entwicklung der Wasserkraft beschneiden und sogar auf eine Reduzierung dieser hochwertigen erneuerbare Energie hinauslaufen, werden als nicht sachgerecht abgelehnt.
Insgesamt gesehen muss es das Ziel sein, wie es sämtliche Parteien im Bundestag formuliert haben: erneuerbare Energien verstärkt einzusetzen und zu fördern.
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