Die Länderarbeitsgemeinschaften der Wasserkraftwerke
in Deutschland vertreten bundesweit ca. 4.800 Einzelmitglieder mit rund
7.500 Kleinwasserkraftwerken bis 5.000 KW Leistung.
Die Jahreserzeugung liegt bei 1.700.000.000 kwh (1,7 TWh), mit einer
Ausbauleistung von ca. 280.000 KW (280 MW) Die meisten Mitglieder speisen
ihre volle Leistung ins öffentliche Netz ein. Von den 4800 Mitgliedern
sind etwa 70 Firmenmitgliedschaften ohne eigene Wasserkraftanlage. 200
Mitglieder sind der Industrie zuzuordnen. Die restlichen 4530 Mitglieder
sind dem Mittelstand zuzuordnen und betreiben meist Mühlen, Sägewerke
und energieintensive Kleinbetriebe, oder entstammen auch als reine
Kleinwasserkraftbetreiber solchen Unternehmen.
Zweck der Länderarbeitsgemeinschaften ist es, die Interessen der
Wasserkraftwerksbetreiber zu vertreten und die Mitglieder beim Um-, Aus-
und Neubau ihrer Wasserkraftanlagen in Fragen des Wasser- und
Energierechts, der Energiewirtschaft und sonstigen einschlägigen Fragen
zu unterstützen und zu vertreten. Die Länderarbeitsgemeinschaften
übernehmen übergeordnete Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien,
Behörden und Energieversorgungsunternehmen. Gleichzeitig werden die
Interessen der Mitglieder durch Mitwirkung an Gesetzgebungen vertreten.
Darüber hinaus werden gemeinsame Tagungen zu relevanten Themen
durchgeführt.
Um bundesdeutsche, europäische oder internationale Interessen der
Wasserkraft wahrzunehmen und zu fördern, kooperieren einige Länderarbeitsgemeinschaften über die "Bundesgeschäftsstelle
Arbeitsgemeinschaften Wasserkraftwerke in Deutschland", (AWK-D) in
München (siehe Impressum)
Das offizielle Mitteilungsblatt der Länderarbeitsgemeinschaften ist
die Monatszeitschrift "wassertriebwerk" im Verlag Moritz
Schäfer in Detmold.