Die Wasserkraft liegt bei den Kosten der regenerativen Energien eindeutig am günstigsten. Gleichzeitig hat sie neben den eindeutig höchsten Wirkungsgraden das größte, kurzfristig aktivierbare Potential. Im Vergleich zur Kernenergie oder zur fossilen Verbrennung liegen ihre Gestehungskosten nur geringfügig höher.
Nicht berücksichtigt sind dabei aber die umweltbelastenden Folgekosten dieser konventionellen Energieerzeugung. Nach seriösen wissenschaftlichen Studien müssen diese "sozialen Kosten" aber mit mindestens 20 Pfennig pro Kilowattstunde berechnet werden. Und so gesehen rückt die Wasserkraft auch bei der Gesamtbetrachtung eindeutig an die erste Stelle.
Die aufgezeigten Gestehungskosten der Wasserkraft liegen in einer Bandbreite von 17 bis 30 Pfg/kwh, und sind abhängig von der Größe der Anlage und den örtlichen Gegebenheiten. Diese Kosten entstehen natürlich auch bei den Wasserkraftwerken der Energieversorgungsunternehmen und gehen in den Strompreis ein.
Private Einspeiser erhalten jedoch seit der Neufassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zwischen 13 und 15 Pfennig pro Kilowattstunde, was auch bei bestehenden Anlagen kaum für das Erreichen einer betriebswirtschaftlichen Kostendeckung ausreicht. Für neue Anlagen oder zur Finanzierung größerer Umbaumaßnahmen an Altanlagen ist dieser Preis logischerweise überhaupt nicht ausreichend. Zumal die Energieversorgungsunternehmen ihre Rechnungen teilweise unter Vorbehalt bezahlen. Sie sind der Meinung, dass das Bundesgesetz möglicherweise nicht "europatauglich" sei.
Damit erweist sich wieder einmal, dass der private Stromerzeuger weiterhin diskriminiert wird und immer noch auf Zuschüsse vom Land bzw. vom Bund angewiesen ist, wenn sie nicht gerade vom Rotstift betroffen wurden.