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Die Vorgaben zielen allein auf die Verhinderung der
Wasserkraftnutzung ab
Die LAWA, der "Arbeitskreis Wasser" der Länder der
Bundesrepublik Deutschland, hat in einem einsamen, noch unter Verschluss
gehaltenen Papier, Richtlinien zur Mindestwasserabgabe entwickelt und
vorgegeben, die nach dem Wunsch der Autoren bundesweit angewendet werden
sollen.
Diese Richtlinien zielen unübersehbar und allein darauf ab die
Wasserkraftnutzung nicht nur zu schmälern, sondern möglichst bereits im
Ansatz durch überzogene Mindestwasseranforderungen unmöglich zu machen
bzw. zu erdrosseln.
Die Vorgaben sind auch ausgesprochen fischfeindlich, weil sich in
den geforderten Fließgeschwindigkeiten keine Fischart auf Dauer aufhalten
kann. Einzelne Bundesländer beabsichtigen diese Regelung trotz deren
eindeutiger Zielsetzung in Form eines Erlasses zu übernehmen.
I.
Nach den LAWA Vorstellungen sollen Ausleitungsstrecken, wie folgt
bewässert werden:
1. Forellenregion, mittlere Wassertiefe 0,3 m mittlere
Fließgeschwindigkeit 0,3 m/sek.
2. Äschenregion, mittlere Wassertiefe 0,5 m mittlere
Fließgeschwindigkeit 0,3 m/sek.
3. Barben- und Brachsenregion,
mittlere Wassertiefe 0,6 m mittlere Fließgeschwindigkeit 0,3 m/sek.
In allen seriösen Mindestwasservorgaben, wie diese bisher in
Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen angewendet wurden, ging man davon
aus, dass der Mindestabfluss sich als kleiner Bach bzw. Fluss im
ausgeleiteten Mutterbett mit durchgehender Wasserfläche entwickeln
sollte, wobei keineswegs gefordert wurde, dass die gesamte Breite des
ursprünglichen Flussbettes voll bewässert werden soll. Folgerichtig
wird unter "2.3 Kriterien zur Überprüfung der
Orientierungswerte" des baden-württembergischen Erlasses auch
vorgegeben:
Die grundlegenden Charakteristika der ungestörten
Gewässerstrecke........... müssen durch den Mindestabfluss "im
Kleinen" gewährleistet werden, ebenso eine im Längsprofil
zusammenhängende ausreichende Wasserbedeckung der Gewässersohle.
Dies bedeutet aber nicht, dass die Wasserbedeckung der Gewässersohle
auf der vollen Breite erhalten werden muss.
Tatsächlich bedeckt auch ein völlig unberührtes Gewässer außer in
extremen Hochwasserzeiten über die längste Zeit des Jahres nur Teile des
Hochwasserflussbettes.
Die LAWA-Vorgaben ignorieren diese selbstverständlichen, von der Natur
vorgegebenen Grundsätze und fordern nunmehr undifferenziert eine völlige
Überdeckung des gesamten Ausleitungsflussbettes mit durchgehenden,
gleichbleibenden Wassertiefen und mittleren Fließgeschwindigkeiten, die
es so in der Natur nicht gibt.
Bei einem 12 m breiten Flussbett ergeben sich unter der Anwendung der
LAWA-Vorgaben folgende Mindestabflusswerte:
Forellenregion
12 m Breite x 0,3 m Tiefe x 0,3 m Sek. Fließgeschwindigkeit
1.080 l
per Sek.
Äschenregion
12 m Breite x 0,5 m Tiefe x 0,3 m Sek. Fließgeschwindigkeit
1.800 l
per Sek.
Barben- und Brachsenregion
12 m Breite x 0,6 m Tiefe x 0,3 m Sek. Fließgeschwindigkeit
2.160 l
per Sek.
Aufgrund des Tatbestandes, dass die Breite der Gewässerbette für die
Aufnahme immer größerer Hochwasserspitzen ausgelegt sind, führt dies zu
folgenden Ergebnissen:
a) Beispiel obere Murg,
Forellenregion Nordschwarzwald/Baiersbronn-Obertal,
Einzugsgebiet an der Ausleitungsstrecke ca. 40 km2
(Beschrieben im Projekt Lüttke/Prinz: Strukturierte
Ausleitungsstrecken mit wenig Restwasser können gleichwertige, oft sogar
bessere Fischhabitate als Vollwasserstrecken bieten.)
Mittlere Wasserführung MQ 1.800 l/s
Abzuführen nach LAWA bei einem
12 m breiten Flussbett 1.080 l/s also 60 % des nutzbaren
Wasserkraftpotentiales
In der Murg kamen zeitweise aber auch schon
Äschen vor. In diesem Falle wäre die geforderte
Restwassermenge nach LAWA, wie oben
errechnet, 1.800 l/s und damit 100 % der
Mittelasserführung.
Zum Vergleich:
Mindestwasserabfluss nach baden-württembergischem
Erlass 1/3 MNQ (mittlerer Niedrigwasserabfluss) 375 l/s : 3 =
125
l per sek.
Die Hochwasserabflüsse der Murg in Obertal liegen bei über 100 cbm
per Sek. Diese Abflüsse prägen auch die Breite der notwendigen
Abflussquerschnitte im Mutterbett.
Eine Wasserkraftnutzung wäre bei Anwendung der LAWA Forderungen, wie
vorgerechnet, nicht mehr möglich.
b) Beispiel Eyach,
Barbenregion,
Zufluss des Neckars aus der Zollernalb, 331 km2
Einzugsgebiet
Langjähriger Mittelabfluss MQ 3.050 l per Sek.
Mindestwassermenge nach LAWA (12 x 0,6 x 0,3)
bei 12 m breitem Gewässerbett 2.160 l per Sek.
Mithin verbleiben im Mittel zur Nutzung
noch gerade einmal im Jahresmittel 890 l per Sek.
In der Aufteilung 70 % Mindestwasser und
30 % nutzbarer Wasserabfluss
Auch in diesem Falle schließt die Anwendung der LAWA-Regeln die
Wasserkraftnutzung aus.
Zum Vergleich:
Mindestwasserabfluss nach baden-württembergischem
Erlass 1/3 MNQ (mittlerer Niedrigwasserabfluss) 463 l/s : 3 =
155
l per Sek.
Auch bei diesem Gewässer wäre eine Wasserkraftnutzung nicht mehr
möglich.
Zusammenfassend:
Diese Gegenüberstellungen belegen, dass das LAWA-Papier auch bei
wohlwollender Beurteilung nur als Wasserkraftverhinderungspapier
bezeichnet werden kann.
II. Fischereiökologische Auswirkungen
Nach der LAWA stellt die Mindestwassermenge auf die jeweiligen
Regionen, also Forellenregion, Äschenregion, Barbenregion und
Brachsenregion ab. Der jeweilige Leitfisch wird als Parameter für die
Bemessung der Mindestwassermenge herangezogen. Dementsprechend wurden
einige Gewässertypen auf das Fließverhalten untersucht:
- Rotmurg,
Forellenregion
Nordschwarzwald, Quellenfluss der Murg (Rheinzufluss)

Bild 1 "Rausche" der Rotmurg
Untersuchung bei Mittelwasserführung ca. 450 l Sek., Gewässerbreite
5 – 6 m (Bild oben) im Vordergrund Schussstrecke, im Randbereich ca.
0,2 m, im Mittelbereich ca. 0,4 m /Sekunde Fließgeschwindigkeit. Die
Elektkrobefischung ergab, dass in diesem Bereich keine Forellen leben.
Die Fische könnten dort auch nicht leben. Um sich gegen die Strömung
zu behaupten, würden die Fische mehr Energie verbrauchen, als Nahrung
aufgenommen werden kann. Zum anderen können Forellen nur dort leben, wo
sie strömungsberuhigte Deckungen und Unterstände zum Ruhen und
zu Lauern finden.
Diese Unterstände gibt es in der Rausche nicht.

Bild 2 Absturz in der Rotmurg
Absturz, sogenannte Gumpen mit tiefem strömungsberuhigtem
Hinterwasser, ein idealer Fischunterstand.

Bild 3 Bachforellen aus den Gumpen von Bild 2
In der strömungsberuhigten, von leichten Kreisströmungen erfassten
linken Ecke des Absturzes hat die 35 cm lange Bachforellen ihren
Unterstand, die der Elektrofischer (wie auf Bild 1 erkennbar) aus dem
Einstand geholt hat.

Bild 4 "Rausche" des Randenbaches
- Randenbach,
Steiermark, Abfluß aus den Wölzer Tauern
Forellen und Äschengewässer, kurz vor dem Einlauf in die Muhr. Die
"Rausche" des Baches erstreckt sich über die gesamte
Bachbreite. Ohne strömungsberuhigte Stellen Fließgeschwindigkeit
zwischen 0,3 und 0,6 m Sek. In diesem Bereich halten sich weder
Forellen noch Äschen auf, wo sind also die Leitfische dieses
Gewässers?

Bild 5 durch Felsen strömungsberuhigte Stelle im Randenbach
Da sind die Fische! Im strömungsberuhigten Stillwasser
hinter einem tonnenschweren Felsblock, in dessen leichter
Kreiselströmung sich auch die 3 Enten treiben lassen. Just im
Stillwasserbereich rechts und links, auf dem Foto leider nicht
erkennbar, stehen Forellen und Äschen nach Größe aufgereiht, um aus
dem Stillwasser heraus auf antreibende Flugnahrung zu warten. In den
Randbereichen rechts und links aber, dort wo die Strömung
LAWA-Geschwindigkeiten erreicht, stehen weder Forellen noch Äschen.
- Zwiefalter Aach
Donauzufluß
Oberlauf ca. 1 km nach Austritt aus Karstquelle, Forellenwasser

Bild 6 Zwiefalter Aach 1 km unterhalb Quelle
Mittlere Gewässerbreite ca. 8,5 m, mittlere Tiefe ca. 0,8 m
Abflussquerschnitt mithin 6,8 m2, mittlere Wasserführung MQ
ca. 900 l per Sekunde
Fließgeschwindigkeit: 0,9 m3 : 6,8 m2 = 0,1325 m/Sek.
Das Gewässer ist stark verkrautet. Die Fische, Bach- und
Regenbogenforellen, stehen nicht dort, wo das Wasser frei fließt, sondern
im Lückensystem, wo die Fließgeschwindigkeit gegen Null tendiert und
sich Kreisströmungen und Stillwasserzonen bilden.
Die Forellen begeben sich allenfalls zum Jagen oder zum Stellungswechsel
in Strömungsbereiche, die über der mittleren Fließgeschwindigkeit
liegen.
In Fließbereichen von 0,3 m nach LAWA-Vorgaben nimmt keine Forelle
ihren Unterstand, sie könnte dies aus den erläuterten Gründen auch nur
über eine kurze Zeitspanne durchstehen.
Zusammenfassend:
Fließwasserstrecken mit Abflussgeschwindigkeiten von mindestens 0,3 m
per Sekunde und mehr, wie von LAWA gefordert, sind
als Fischunterstand ungeeignet und werden selbst von den Salmoniden
nur durchschwommen, aber niemals als Einstand angenommen. Schießende
Gewässerstrecken sind als Einstand für alle Fische ungeeignet,
auch Salmoniden halten sich dort nur vorübergehend auf, was
durch die Elektrobefischung derartiger Strecken bestätigt wird.
Wieso LAWA für die Brachsenregion bei gleicher schießender
Fließgeschwindigkeit sogar die doppelte Mindestwassermenge fordert,
obwohl die Brachse als Leitfisch eher ein Stillwasserfisch ist, ist
fischereiökologisch nicht nachvollziehbar. Brachsen nehmen
bevorzugt strömungsberuhigte Stillwasserbereichen ein und halten sich in
aller Regel nicht in schnellfließenden Bereichen auf.
Die LAWA Forderungen hinsichtlich der Beschickung von
Mindestwasserstrecken sind daher insgesamt weder Fischerei- noch
Gewässerökologisch begründbar, sie beruhen auf beliebigen und
willkürlichen Vorgaben, die nicht nur die Wasserkraftnutzung unmöglich
machen, sondern noch nicht einmal die Belange der jeweiligen Leitfische
berücksichtigen.
Strukturierte Ausleitungsstrecken können mit Bruchteilen der
Wassermengen nach LAWA gleichwertige, manchmal sogar bessere
Fischhabitate, als Vollwasserstrecken abgeben. Die Qualität einer
Restwasserstrecke wird nicht von der Wassermenge und der
Fließgeschwindigkeit, sondern allein von der Struktur, der Wassertiefe
und der Qualität der vorhandenen oder zu errichtenden Fischunterstände
bestimmt. Auf die Untersuchung "Strukturierte Ausleitungsstrecken mit
wenig Restwasser " Lüttke / Prinz wird verwiesen. Auch haben sich
die LAWA-Verfasser noch nicht einmal der Mühe unterzogen, irgend welche
Feldversuche durchzuführen, vielmehr wurde offensichtlich vom einsamen
Olymp des grünen Tisches, fernab der tatsächlichen Verhältnisse,
beschlossen und entschieden.
Die Gestaltung einer Mindestabflussstrecke nach LAWA-Grundsätzen wäre
im ungünstigen Falle fischleer, im günstigsten Falle fischarm und
würde damit genau das Gegenteil dessen bewirken, was LAWA mit seinen
Vorgaben angeblich erreichen will.
Das LAWA-Papier ist daher in allen Punkten nicht nur ungeeignet,
sondern auch fischereiökologisch weder begründet noch begründbar. Die
Zielsetzung liegt offensichtlich allein in der Verhinderung der
Wasserkraftnutzung.
Das LAWA-Papier verweist im Literaturhinweis auf den Verband der
deutschen Fischereiverwaltungsbeamten und Fischereiwissenschaftler.
Dieser Verband hat am 5. September 1996 eine Resolution verfasst, in
der er sich gegen den Bau von Kleinwasserkraftwerken ausspricht. Die
LAWA-Empfehlungen bauen unübersehbar auf den Forderungen dieser
Resolution, die in der Anlage beiliegt, auf und sind dementsprechend zu
bewerten.

Literatur:
- Ökologisches Gutachten zum geplanten Wasserkraftwerk Felsentäler
Hof unter besonderer Berücksichtigung der Fischfauna, Weisser &
Ness 1995
- Nicht Längsdurchgängigkeit, sondern Seitenaufstieg tut Not,
Manfred Lüttke 1998
- Fische sind keine Kulturflüchter, Wehrbauwerke und Ufermauern
fördern regelmäßig den Fischbestand, Manfred Lüttke 1998
- Strukturierte Ausleitungsstrecken mit wenig Restwasser können
gleichwertige, oft sogar bessere Fischhabitate als Vollwasserstrecken
bieten, Manfred Lüttke + Johannes Prinz 2001
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