LAWA-Vorgaben nicht begründbar

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LAWA Vorgaben

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LAWA-Vorgaben zur Mindestwasserbestimmung sind fischfeindlich und 
gewässerökologisch nicht begründbar

von Manfred Lüttke und Johannes Prinz    Oktober 2001

 

Die Vorgaben zielen allein auf die Verhinderung der Wasserkraftnutzung ab

Die LAWA, der "Arbeitskreis Wasser" der Länder der Bundesrepublik Deutschland, hat in einem einsamen, noch unter Verschluss gehaltenen Papier, Richtlinien zur Mindestwasserabgabe entwickelt und vorgegeben, die nach dem Wunsch der Autoren bundesweit angewendet werden sollen.

Diese Richtlinien zielen unübersehbar und allein darauf ab die Wasserkraftnutzung nicht nur zu schmälern, sondern möglichst bereits im Ansatz durch überzogene Mindestwasseranforderungen unmöglich zu machen bzw. zu erdrosseln.

Die Vorgaben sind auch ausgesprochen fischfeindlich, weil sich in den geforderten Fließgeschwindigkeiten keine Fischart auf Dauer aufhalten kann. Einzelne Bundesländer beabsichtigen diese Regelung trotz deren eindeutiger Zielsetzung in Form eines Erlasses zu übernehmen.

I.

Nach den LAWA Vorstellungen sollen Ausleitungsstrecken, wie folgt bewässert werden:

1. Forellenregion, mittlere Wassertiefe 0,3 m mittlere Fließgeschwindigkeit 0,3 m/sek.

2. Äschenregion, mittlere Wassertiefe 0,5 m mittlere Fließgeschwindigkeit 0,3 m/sek.

3. Barben- und Brachsenregion,

mittlere Wassertiefe 0,6 m mittlere Fließgeschwindigkeit 0,3 m/sek.

In allen seriösen Mindestwasservorgaben, wie diese bisher in Baden-Württemberg, Bayern oder Hessen angewendet wurden, ging man davon aus, dass der Mindestabfluss sich als kleiner Bach bzw. Fluss im ausgeleiteten Mutterbett mit durchgehender Wasserfläche entwickeln sollte, wobei keineswegs gefordert wurde, dass die gesamte Breite des ursprünglichen Flussbettes voll bewässert werden soll. Folgerichtig wird unter "2.3 Kriterien zur Überprüfung der Orientierungswerte" des baden-württembergischen Erlasses auch vorgegeben:

Die grundlegenden Charakteristika der ungestörten Gewässerstrecke........... müssen durch den Mindestabfluss "im Kleinen" gewährleistet werden, ebenso eine im Längsprofil zusammenhängende ausreichende Wasserbedeckung der Gewässersohle.

Dies bedeutet aber nicht, dass die Wasserbedeckung der Gewässersohle auf der vollen Breite erhalten werden muss.

Tatsächlich bedeckt auch ein völlig unberührtes Gewässer außer in extremen Hochwasserzeiten über die längste Zeit des Jahres nur Teile des Hochwasserflussbettes.

Die LAWA-Vorgaben ignorieren diese selbstverständlichen, von der Natur vorgegebenen Grundsätze und fordern nunmehr undifferenziert eine völlige Überdeckung des gesamten Ausleitungsflussbettes mit durchgehenden, gleichbleibenden Wassertiefen und mittleren Fließgeschwindigkeiten, die es so in der Natur nicht gibt.

Bei einem 12 m breiten Flussbett ergeben sich unter der Anwendung der LAWA-Vorgaben folgende Mindestabflusswerte:

Forellenregion

12 m Breite x 0,3 m Tiefe x 0,3 m Sek. Fließgeschwindigkeit 1.080 l per Sek.

Äschenregion

12 m Breite x 0,5 m Tiefe x 0,3 m Sek. Fließgeschwindigkeit 1.800 l per Sek.

Barben- und Brachsenregion

12 m Breite x 0,6 m Tiefe x 0,3 m Sek. Fließgeschwindigkeit 2.160 l per Sek.

Aufgrund des Tatbestandes, dass die Breite der Gewässerbette für die Aufnahme immer größerer Hochwasserspitzen ausgelegt sind, führt dies zu folgenden Ergebnissen:

a) Beispiel obere Murg,

Forellenregion Nordschwarzwald/Baiersbronn-Obertal,

Einzugsgebiet an der Ausleitungsstrecke ca. 40 km2

(Beschrieben im Projekt Lüttke/Prinz: Strukturierte Ausleitungsstrecken mit wenig Restwasser können gleichwertige, oft sogar bessere Fischhabitate als Vollwasserstrecken bieten.)

Mittlere Wasserführung MQ 1.800 l/s

Abzuführen nach LAWA bei einem

12 m breiten Flussbett 1.080 l/s also 60 % des nutzbaren

Wasserkraftpotentiales

In der Murg kamen zeitweise aber auch schon

Äschen vor. In diesem Falle wäre die geforderte

Restwassermenge nach LAWA, wie oben

errechnet, 1.800 l/s und damit 100 % der Mittelasserführung.

Zum Vergleich:

Mindestwasserabfluss nach baden-württembergischem

Erlass 1/3 MNQ (mittlerer Niedrigwasserabfluss) 375 l/s : 3 = 125 l per sek.

Die Hochwasserabflüsse der Murg in Obertal liegen bei über 100 cbm per Sek. Diese Abflüsse prägen auch die Breite der notwendigen Abflussquerschnitte im Mutterbett.

Eine Wasserkraftnutzung wäre bei Anwendung der LAWA Forderungen, wie vorgerechnet, nicht mehr möglich.

b) Beispiel Eyach,
Barbenregion,

Zufluss des Neckars aus der Zollernalb, 331 km2 Einzugsgebiet

Langjähriger Mittelabfluss MQ 3.050 l per Sek.

Mindestwassermenge nach LAWA (12 x 0,6 x 0,3)

bei 12 m breitem Gewässerbett 2.160 l per Sek.

Mithin verbleiben im Mittel zur Nutzung

noch gerade einmal im Jahresmittel 890 l per Sek.

In der Aufteilung 70 % Mindestwasser und

30 % nutzbarer Wasserabfluss

Auch in diesem Falle schließt die Anwendung der LAWA-Regeln die Wasserkraftnutzung aus.

Zum Vergleich:

Mindestwasserabfluss nach baden-württembergischem

Erlass 1/3 MNQ (mittlerer Niedrigwasserabfluss) 463 l/s : 3 = 155 l per Sek.

Auch bei diesem Gewässer wäre eine Wasserkraftnutzung nicht mehr möglich.

Zusammenfassend:

Diese Gegenüberstellungen belegen, dass das LAWA-Papier auch bei wohlwollender Beurteilung nur als Wasserkraftverhinderungspapier bezeichnet werden kann.

 

II. Fischereiökologische Auswirkungen

Nach der LAWA stellt die Mindestwassermenge auf die jeweiligen Regionen, also Forellenregion, Äschenregion, Barbenregion und Brachsenregion ab. Der jeweilige Leitfisch wird als Parameter für die Bemessung der Mindestwassermenge herangezogen. Dementsprechend wurden einige Gewässertypen auf das Fließverhalten untersucht:

  1. Rotmurg, Forellenregion
  2. Nordschwarzwald, Quellenfluss der Murg (Rheinzufluss)

    Bild 1 "Rausche" der Rotmurg

    Untersuchung bei Mittelwasserführung ca. 450 l Sek., Gewässerbreite 5 – 6 m (Bild oben) im Vordergrund Schussstrecke, im Randbereich ca. 0,2 m, im Mittelbereich ca. 0,4 m /Sekunde Fließgeschwindigkeit. Die Elektkrobefischung ergab, dass in diesem Bereich keine Forellen leben. Die Fische könnten dort auch nicht leben. Um sich gegen die Strömung zu behaupten, würden die Fische mehr Energie verbrauchen, als Nahrung aufgenommen werden kann. Zum anderen können Forellen nur dort leben, wo sie strömungsberuhigte Deckungen und Unterstände zum Ruhen und zu Lauern finden.

    Diese Unterstände gibt es in der Rausche nicht.

    Bild 2 Absturz in der Rotmurg

    Absturz, sogenannte Gumpen mit tiefem strömungsberuhigtem Hinterwasser, ein idealer Fischunterstand.

    Bild 3 Bachforellen aus den Gumpen von Bild 2

    In der strömungsberuhigten, von leichten Kreisströmungen erfassten linken Ecke des Absturzes hat die 35 cm lange Bachforellen ihren Unterstand, die der Elektrofischer (wie auf Bild 1 erkennbar) aus dem Einstand geholt hat.

    Bild 4 "Rausche" des Randenbaches

  3. Randenbach, Steiermark, Abfluß aus den Wölzer Tauern
  4. Forellen und Äschengewässer, kurz vor dem Einlauf in die Muhr. Die "Rausche" des Baches erstreckt sich über die gesamte Bachbreite. Ohne strömungsberuhigte Stellen Fließgeschwindigkeit zwischen 0,3 und 0,6 m Sek. In diesem Bereich halten sich weder Forellen noch Äschen auf, wo sind also die Leitfische dieses Gewässers?

    Bild 5 durch Felsen strömungsberuhigte Stelle im Randenbach

    Da sind die Fische! Im strömungsberuhigten Stillwasser hinter einem tonnenschweren Felsblock, in dessen leichter Kreiselströmung sich auch die 3 Enten treiben lassen. Just im Stillwasserbereich rechts und links, auf dem Foto leider nicht erkennbar, stehen Forellen und Äschen nach Größe aufgereiht, um aus dem Stillwasser heraus auf antreibende Flugnahrung zu warten. In den Randbereichen rechts und links aber, dort wo die Strömung LAWA-Geschwindigkeiten erreicht, stehen weder Forellen noch Äschen.

  5. Zwiefalter Aach

Donauzufluß

Oberlauf ca. 1 km nach Austritt aus Karstquelle, Forellenwasser

Bild 6 Zwiefalter Aach 1 km unterhalb Quelle

Mittlere Gewässerbreite ca. 8,5 m, mittlere Tiefe ca. 0,8 m

Abflussquerschnitt mithin 6,8 m2, mittlere Wasserführung MQ ca. 900 l per Sekunde

Fließgeschwindigkeit: 0,9 m3 : 6,8 m2 = 0,1325 m/Sek.

Das Gewässer ist stark verkrautet. Die Fische, Bach- und Regenbogenforellen, stehen nicht dort, wo das Wasser frei fließt, sondern im Lückensystem, wo die Fließgeschwindigkeit gegen Null tendiert und sich Kreisströmungen und Stillwasserzonen bilden.

Die Forellen begeben sich allenfalls zum Jagen oder zum Stellungswechsel in Strömungsbereiche, die über der mittleren Fließgeschwindigkeit liegen.

In Fließbereichen von 0,3 m nach LAWA-Vorgaben nimmt keine Forelle ihren Unterstand, sie könnte dies aus den erläuterten Gründen auch nur über eine kurze Zeitspanne durchstehen.

Zusammenfassend:

Fließwasserstrecken mit Abflussgeschwindigkeiten von mindestens 0,3 m per Sekunde und mehr, wie von LAWA gefordert, sind als Fischunterstand ungeeignet und werden selbst von den Salmoniden nur durchschwommen, aber niemals als Einstand angenommen. Schießende Gewässerstrecken sind als Einstand für alle Fische ungeeignet, auch Salmoniden halten sich dort nur vorübergehend auf, was durch die Elektrobefischung derartiger Strecken bestätigt wird.

Wieso LAWA für die Brachsenregion bei gleicher schießender Fließgeschwindigkeit sogar die doppelte Mindestwassermenge fordert, obwohl die Brachse als Leitfisch eher ein Stillwasserfisch ist, ist fischereiökologisch nicht nachvollziehbar. Brachsen nehmen bevorzugt strömungsberuhigte Stillwasserbereichen ein und halten sich in aller Regel nicht in schnellfließenden Bereichen auf.

Die LAWA Forderungen hinsichtlich der Beschickung von Mindestwasserstrecken sind daher insgesamt weder Fischerei- noch Gewässerökologisch begründbar, sie beruhen auf beliebigen und willkürlichen Vorgaben, die nicht nur die Wasserkraftnutzung unmöglich machen, sondern noch nicht einmal die Belange der jeweiligen Leitfische berücksichtigen.

Strukturierte Ausleitungsstrecken können mit Bruchteilen der Wassermengen nach LAWA gleichwertige, manchmal sogar bessere Fischhabitate, als Vollwasserstrecken abgeben. Die Qualität einer Restwasserstrecke wird nicht von der Wassermenge und der Fließgeschwindigkeit, sondern allein von der Struktur, der Wassertiefe und der Qualität der vorhandenen oder zu errichtenden Fischunterstände bestimmt. Auf die Untersuchung "Strukturierte Ausleitungsstrecken mit wenig Restwasser " Lüttke / Prinz wird verwiesen. Auch haben sich die LAWA-Verfasser noch nicht einmal der Mühe unterzogen, irgend welche Feldversuche durchzuführen, vielmehr wurde offensichtlich vom einsamen Olymp des grünen Tisches, fernab der tatsächlichen Verhältnisse, beschlossen und entschieden.

Die Gestaltung einer Mindestabflussstrecke nach LAWA-Grundsätzen wäre im ungünstigen Falle fischleer, im günstigsten Falle fischarm und würde damit genau das Gegenteil dessen bewirken, was LAWA mit seinen Vorgaben angeblich erreichen will.

Das LAWA-Papier ist daher in allen Punkten nicht nur ungeeignet, sondern auch fischereiökologisch weder begründet noch begründbar. Die Zielsetzung liegt offensichtlich allein in der Verhinderung der Wasserkraftnutzung.

Das LAWA-Papier verweist im Literaturhinweis auf den Verband der deutschen Fischereiverwaltungsbeamten und Fischereiwissenschaftler.

Dieser Verband hat am 5. September 1996 eine Resolution verfasst, in der er sich gegen den Bau von Kleinwasserkraftwerken ausspricht. Die LAWA-Empfehlungen bauen unübersehbar auf den Forderungen dieser Resolution, die in der Anlage beiliegt, auf und sind dementsprechend zu bewerten.

Literatur:

  1. Ökologisches Gutachten zum geplanten Wasserkraftwerk Felsentäler Hof unter besonderer Berücksichtigung der Fischfauna, Weisser & Ness 1995
  2. Nicht Längsdurchgängigkeit, sondern Seitenaufstieg tut Not, Manfred Lüttke 1998
  3. Fische sind keine Kulturflüchter, Wehrbauwerke und Ufermauern fördern regelmäßig den Fischbestand, Manfred Lüttke 1998
  4. Strukturierte Ausleitungsstrecken mit wenig Restwasser können gleichwertige, oft sogar bessere Fischhabitate als Vollwasserstrecken bieten, Manfred Lüttke + Johannes Prinz 2001
 

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