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KEINE
"100% STROM AUS WASSERKRAFT" VOM ENERGIE-RIESEN
Er war "mit Brief und
Siegel" garantiert: der "Aquapower" - Strom des München-Düsseldorfer
Stromkonzerns E.ON. Wer ihn kaufe, beziehe Elektrizität "zu 100% aus
Wasserkraft". Doch jetzt hat das Oberlandesgericht München dem
Energieriesen verboten, diese frohe Botschaft weiter zu verbreiten. Weil
es sich dabei um eine falsche Botschaft handelte, wie die Klägerin, die
"Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V."
meint.
"Mein E.ON steht mir gut."
Mit diesem vielsagenden Spruch warb die blonde Schauspielerin Veronika
Ferres in triefnassem Kleid für den angeblichen Strom "zu 100%
aus Wasserkraft" von E.ON (früher "Bayernwerk"). 55
Millionen Mark soll die klitschige Werbekampagne den Konzern gekostet
haben. Das hinderte aber das Oberlandesgericht München nicht daran, den
Energiegiganten jetzt im Regen stehen zu lassen. Grund: Beim Kunden, der für
die vermeintliche Wasserkraft-Elektrizität rund 100 Mark mehr übers Jahr
berappen soll, kommt aus der Steckdose nach wie vor der gleiche Strom wie
vorher - und damit auch aus Atom- und Kohlekraftwerken.
"Mogelpackung" von E.ON.
Schlichte technische Feststellungen. Dass aus dem Netz-Stecker nach dem
Ohm' schen Gesetz stets die Elektrizität aus allen verschiedenen
Stromquellen stammt, war freilich nicht der einzige Grund dafür, dass die
"Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg e.V."
den Energieriesen E.ON dazu aufgefordert hatte, seine "100%-Strom-aus-Wasserkraft"-Werbung
zu unterlassen. Beim rund 800 Mitglieder starken Verband vieler kleiner
und mittelständischer Mühlen-, Sägewerks- und anderer
Wasserkraftbetriebe in Baden und Schwaben verfügt man nämlich über ein
gutes Gedächtnis.
Übel nahmen die klein- und
mittelbetrieblichen Wasserkraft-Nutzenden dem früheren
"Bayernwerk" - (und späteren E.ON.-)Chef Majewski, dass er das
"Stromeinspeisungsgesetz" von 1991 als
"Subventionsgesetz" heftig angegriffen hatte. Es garantierte
etwa 15 Pfennige Mindest-Vergütung für Elektrizität aus privat ins Netz
einspeisenden Wasserkraftwerken bis 500 Kilowatt Leistung. Also für Strom
aus sauberen, verhältnismäßig kleinen Quellen. Davon gibt es Tausende
in Deutschland. Und es wurden seit Inkrafttreten des
"Stromeinspeisungsgesetzes" 1991 stetig mehr. Zu zahlen war die
Einspeisevergütung nicht aus Steuermitteln, sondern von den damals
monopolen Netzbetreibern, also großen Energiekonzernen. Und genau dafür
war durch die "Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg"
Ende der 80er Jahre viel Energie bei Bundestagsabgeordneten aufgewandt
worden. Damals monopole Energieriesen hatten anschließend jahrelang
gegen das "Stromeinspeisungsgesetz" prozessiert. Letztinstanzlich
erfolglos. Heute gelten die Einspeise-Bestimmungen im
"Erneuerbaren Energien Gesetz" (EEG) weiter - höchstrichterlich
bestätigt durch den Europäischen Gerichtshof.
Wegweisender Urteilsspruch.
Mit seiner Entscheidung hat das Oberlandesgericht München jetzt
wichtiges zu einer Grundsatzfrage gesagt. Zur Frage nämlich, was "Öko-Strom"
sei und was nicht. Dabei einer umweltbewussten Kundschaft die gleiche
Elektrizität wie vorher aus der Steckdose zu bieten, diese Spannung dann
aber viel teurer als "100% Prozent Strom aus reiner Wasserkraft"
anzupreisen, ist jetzt nicht mehr erlaubt. Solche Werbemethoden erkannten
die kleinbetrieblichen und mittelständischen Triebwerksbetreiber aus Südwestdeutschland
in der "Aquapower" - Werbung des Energieriesen "E.ON"
und empfanden dies als "Mogelpackung". Dabei macht sich die
"Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg" selbst
ständig für mehr Strom aus Wasserkraft stark. Es komme aber auf die
Energiequellen an. Also auf die Kraft, mit der die Elektrizitäts-Generatoren
angetrieben werden. Lediglich Strom aus alten, längst abgeschriebenen
Wasserkraftanlagen zu neuen, weit höheren Tarifen anzubieten, reicht also
nicht aus. Steigerung des wirklichen Anteils der aus Wasserkraft
gewonnenen Elektrizität muss daher die richtig Antwort lauten. Und dafür
hält die "Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg"
die garantierten Einspeisevergütungen aus dem "Erneuerbaren Energien
Gesetz" (EEG) für das wirkungsvollste Instrument.
Julian Aicher
Journalist aus Rotis
Pressesprecher der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg
e.V.
23.08.2001
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